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       # taz.de -- Beamtenpensionen erleichtert: Altersvorsorge wird tragbar
       
       > Beamte sollen beim Wechsel in die Wirtschaft ihre Pensionsansprüche
       > behalten dürfen. Doch nur wenige geben bislang den Beamtenstatus auf.
       
   IMG Bild: Auch Pensionen sind ein Thema: Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes
       
       BERLIN taz | Bundesbeamte sollen künftig ihre Pensionsansprüche mitnehmen
       können, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln. Union und FDP einigten
       sich auf entsprechende Eckpunkte eines Gesetzentwurfes, über die das
       Kabinett im Februar entscheiden soll.
       
       Der für das Beamtenrecht zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion
       im Bundestag, Armin Schuster, erklärte, mit der erleichterten Mitnahme der
       Versorgungsansprüche werde der öffentliche Dienst „deutlich attraktiver“
       auch für Berufseinsteiger, da diese nach einer Phase des Beamtentums dann
       leichter in die Privatwirtschaft wechseln können.
       
       Geht ein Beamter bisher in die Wirtschaft und gibt damit seinen
       Beamtenstatus auf, so wird er „nachversichert“, das heißt seine Beamtenzeit
       wird rückblickend so gewertet, als sei er während dieser Zeit als
       Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen, aber ohne die
       Zusatzversorgung der Angestellten. Damit sinken die Ansprüche auf
       Altersvorsorge. Die mangelnde „Portabilität“ der Pensionsansprüche wirke
       wie eine „Fessel“, die Beamte von einem Wechsel abhalten könne, sagte Frank
       Zitka, Sprecher des dbb Beamtenbund und Tarifunion der taz.
       
       Nach den neuen Eckpunkten sollen die Pensionsansprüche nun erhalten
       bleiben, allerdings erst nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren,
       zudem gibt es noch einen Abschlag von 15 Prozent, „um keine falschen
       Anreize für einen Ausstieg zu setzen“, so Schuster. Die neue
       Versorgungsregelung soll für die 130.000 Bundesbeamten und die Soldaten
       gelten.
       
       ## Wenig Resonanz in Baden-Württemberg
       
       Das Bundesland Baden-Württemberg hat die Portabilität der
       Versorgungsansprüche für seine Landesbeamten bereits 2011 eingeführt – mit
       überraschend geringer Resonanz. Von insgesamt 220.000 BeamtInnen in
       Baden-Württemberg verließen im Jahre 2011 nur 295 Beamte den öffentlichen
       Dienst, davon 80 Beamte unter Mitnahme ihrer Pensionsansprüche. Offenbar
       bleibt das Beamtentum in den allermeisten Fällen doch attraktiver als die
       Privatwirtschaft.
       
       Die Pensionsansprüche von Beamten errechnen sich anders als die von
       ArbeitnehmerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung, was immer wieder
       für Neiddebatten sorgt. Beamte kommen nach 40-jähriger Dienstzeit auf eine
       Pension von knapp 72 Prozent ihres letzten Bruttoendgehalts. Allerdings
       haben sie keine zusätzlichen Betriebsrenten, die Pension muss voll
       versteuert und von der Pension muss die Hälfte der Beiträge für die private
       Krankenversicherung bezahlt werden.
       
       1 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
   DIR Beamte
   DIR Altersvorsorge
       
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