# taz.de -- Gesetz zu Abzocke im Netz: Weniger Kohle für Abmahn-Anwälte
> Ein Gesetzentwurf, der Verbraucher vor Abzocke im Internet schützen soll,
> ist fertig. Auch Abmahnungen wegen des sogenannten Schwarzkopierens
> sollen billiger werden.
IMG Bild: „Eltern und Kinder schützen“: Für den ersten illegalen Download wird die Abmahngebühr deutlich verringert.
BERLIN dpa | Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor
unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist
fertiggestellt. Aus Koalitionskreisen wurde am Mittwoch nach einem
entsprechenden [1][Bericht der Süddeutschen Zeitung] bestätigt, dass es
einen Durchbruch gegeben habe. Das Vorhaben war zuvor monatelang nicht
vorangekommen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim illegalen
Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen.
Künftig dürfen Anwälte den Angaben zufolge privaten Internetnutzern, die
zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung
maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das
Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt.
Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet hat sich dies für
einige Anwälte zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einer Umfrage im
Auftrag der Verbraucherzentralen zufolge sind etwa 4,3 Millionen Menschen
über 14 Jahre bereits mindestens einmal abgemahnt worden.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gewinnspielverträge, die am
Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie
schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die
Zeitung.
Zudem sollen Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger
Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen
einzutreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf
Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche
Gebühren entstanden sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger
beaufsichtigt werden.
30 Jan 2013
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