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       # taz.de -- Deutsche Falschgeldseminare: Bundesbank will keine Chinesen mehr
       
       > In einigen Ländern droht Geldfälschern die Todesstrafe. Damit will die
       > Deutsche Bundesbank nichts zu tun haben. Chinesen und Vietnamesen werden
       > nicht mehr geschult.
       
   IMG Bild: Yuan, Yen, Dollar und Euro. Original oder Fälschung?
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Vertreter der chinesischen Zentralbank sind bei
       Falschgeldseminaren der Deutsche Bundesbank bis auf weiteres unerwünscht,
       denn auf Fälschung steht in China die Todesstrafe.
       
       „Die Deutsche Bundesbank wird in jedem Fall ausschließen, dass sie
       Zentralbanken von Ländern zu Themen der Falschgeldbekämpfung berät, in
       denen dieser Straftatbestand mit der Todesstrafe belegt ist“, teilte die
       Notenbank am Montag in Frankfurt mit. Das gelte künftig nicht nur wie
       bisher für gesonderte Beratungsprojekte, sondern nun auch für allgemeine
       Seminare zum Thema „Falschgeldbekämpfung“.
       
       Auch Vertreter der Zentralbank Vietnams dürfen nicht mehr an den Seminaren
       teilnehmen. Auch dort können Geldfälscher zum Tode verurteilt werden.
       Geldfälschung sei zwar ein ernstzunehmender Straftatbestand, erklärte die
       Bundesbank, sie halte aber die Androhung der Todesstrafe für
       unverhältnismäßig. Zeit Online berichtete, die Bundesbank schule
       Mitarbeiter chinesischer Behörden bei der Bekämpfung des Verbrechens und
       der Ermittlung der Kriminellen.
       
       Die Deutsche Bundesbank orientierte sich in ihrer Zusammenarbeit mit
       Zentralbanken an den außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung,
       teilte die Notenbank mit: „Zu dieser Orientierung gehört, dass die
       Bundesbank ihre Zusammenarbeit fortführt, solange ein Menschenrechtsdialog
       auch von politischer Seite befürwortet und für sinnvoll erachtet wird.“
       
       ## „Verwirklichung der Menschenrechte“
       
       Weiter solle „nicht vergessen werden, dass eine Entwicklungszusammenarbeit
       und ein Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eines
       Landes auch ein Baustein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte
       sein kann.“ In in Extremfällen könne die Kooperation aber unterbrochen oder
       beendet werden.
       
       So hatte die Bundesbank bereits Mitte Januar eine geplante Zusammenarbeit
       bei der Prävention von Geldfälschung mit der Notenbank von Bangladesh auf
       Eis gelegt. Das Projekt sollte ursprünglich im Februar 2013 starten. Auch
       Bangladesh plante für schwere Fälle die Todesstrafe. Die Haltung der
       Bundesbank scheint Wirkung zu zeigen: Um weiterhin mit der Bundesbank
       zusammenarbeiten zu können, haben die Behörden in Bangladesh angekündigt,
       das umstrittene Gesetzesvorhaben zurückzuziehen.
       
       28 Jan 2013
       
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