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       # taz.de -- Routen Berliner Hauptstadtflughafen: Mit Wannsee wird's nichts
       
       > Erfolg für die Flugroutengegner in Berlin: Die Wannsee-Route wurde von
       > einem Gericht gekippt. Sie führt zu nah an einem Forschungsreaktor
       > vorbei.
       
   IMG Bild: Ob die bunte Karte geholfen hat? Auf jeden Fall bekamen die Kläger am Oberverwaltungsgericht Recht
       
       BERLIN dpa | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die
       Wannsee-Flugroute des künftigen Hauptstadtflughafens gekippt. Die Strecke
       führe zu nah am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbei, erläuterte
       das Gericht am Mittwocha. Das Risiko für einen Flugunfall oder einen
       terroristischen Anschlag sei vor Festlegung der Route nicht ermittelt
       worden. „Eine solche fallspezifische Risikoermittlung wäre notwendige
       Grundlage einer Abwägung gewesen.“ Derzeit gebe es nur veraltete
       Risikobetrachtungen für den Reaktor.
       
       Geklagt hatten neben den Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und
       Kleinmachnow die Stadt Teltow, mehrere Grundstücksbesitzer und Anwohner des
       Wannsees. Sie befürchteten, die geplante Flugroute über den Wannsee könne
       zu Lärm- und anderen Umweltbelastungen führen.
       
       Größte Sorge war aber, dass ein Flugzeug auf einen Forschungsreaktor am
       Wannsee stürzen könnte. Es war die erste von mehreren Verhandlungen über
       Entscheidungen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das die
       Strecken im Januar 2012 festgelegt hatte.
       
       Es ging dabei nur um diejenige von vier möglichen Flugrouten des
       Hauptstadtflughafens, die Flugzeuge nehmen sollen, wenn sie von der
       nördlichen Startbahn in Richtung Westen starten. Für 83 Maschinen am Tag
       sollte der Weg bisher dann in 1,5 Kilometern Höhe zwischen Potsdam und
       Stahnsdorf hindurch, über den Wannsee und Berlin führen.
       
       ## Risiko Trümmerteile
       
       Die Kläger warfen dem BAF am Mittwoch vor, Einwände des Umweltbundesamts
       gegen die Route nicht ausreichend beachtet zu haben. Zudem habe die Strecke
       über den Wannsee bei Umweltprüfungen keine Rolle gespielt. Zudem sei der
       Forschungsreaktor in Wannsee gegen einen Flugzeugabsturz oder einen
       Terroranschlag nicht ausreichend geschützt. Weil Trümmerteile sich bei
       einem Absturz bis zu drei Kilometer weit verteilen könnten, dürfe die Route
       nicht so nah am Reaktor vorbeiführen.
       
       Das BAF hatte die Auffassung vertreten, Anlagen wie der Forschungsreaktor
       müssten bei der Festlegung von Flugrouten nicht berücksichtigt werden, weil
       sie keinen Einfluss auf einen Terroranschlag oder den Ort eines möglichen
       Absturzes hätten. Zudem sei ein Absturz so unwahrscheinlich, dass er
       praktisch ausgeschlossen werden könne. Dieses Risiko aber sei nicht
       hinreichend geprüft worden, urteilte das Gericht.
       
       Andere Flugroutengegner, die sich vor allem gegen die Strecke über den
       Müggelsee im Osten Berlins wehren, müssen weiter bangen. Auf ihre Klagen
       hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keinen Einfluss. Die Route
       über den Müggelsee beschäftigt aber inzwischen die EU-Kommission.
       
       Möglicherweise muss sie neu geprüft werden, weil die Folgen für Natur und
       Umwelt nicht untersucht wurden. Das Bundesverkehrsministerium hatte
       allerdings betont, es gebe „keine Versäumnisse in dieser Hinsicht“. Aus den
       EU-Richtlinien im Verfahren zur Festlegung von Flugrouten ergebe sich keine
       Pflicht zu einer solchen Prüfung.
       
       24 Jan 2013
       
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