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       # taz.de -- Völkerrechtler über Militäreinsatz in Mali: „Auf Ersuchen der Regierung“
       
       > Die Regierung Malis hat Frankreich um die Intervention gebeten. Deshalb
       > ist der Einsatz zulässig, sagt der Völkerrechtler Georg Nolte.
       
   IMG Bild: Französische Soldaten in Bamako: „Die Regierung Malis darf andere Staaten um Hilfe bitten.“
       
       taz: Herr Nolte, ist die französische Intervention in Mali vereinbar mit
       dem Völkerrecht? 
       
       Georg Nolte: Ja. Denn Frankreich handelt auf Ersuchen der malischen
       Regierung.
       
       Wie würden Sie den Konflikt in Mali völkerrechtlich charakterisieren? 
       
       In Mali besteht ein interner bewaffneter Konflikt, bei dem die Regierung
       Malis von Aufständischen angegriffen wird. Diese Aufständischen bezeichnet
       der UN-Sicherheitsrat als Terroristen und Kriminelle. Die Regierung Malis
       darf sich deshalb selbst gegen die bewaffneten Aufständischen wehren, oder
       sie darf andere Staaten um Hilfe bitten.
       
       Benötigt Frankreich für seine Intervention auch ein Mandat des
       UN-Sicherheitsrats? 
       
       Nein. Dies wäre aber erforderlich gewesen, wenn die Regierung Malis mit der
       Intervention nicht einverstanden wäre oder es sich um einen echten
       Volksaufstand handeln würde.
       
       Warum hat der UN-Sicherheitsrat dann im Dezember in der Resolution 2085 die
       Bildung einer afrikanischen Unterstützungstruppe für Mali genehmigt? 
       
       Völkerrechtlich wäre dies nicht unbedingt notwendig gewesen. Die
       UN-Resolution war aber jedenfalls politisch wichtig, um die afrikanischen
       Nachbarstaaten zu motivieren und deren Eingreifen international
       abzusichern.
       
       Könnte man die UN-Resolution auch so verstehen, dass der Sicherheitsrat nur
       eine afrikanische Unterstützungstruppe für zulässig hält? 
       
       Nein. Es war immer klar, dass die Bildung dieser afrikanischen Truppe
       Monate dauern wird. Es ist nicht anzunehmen, dass der Sicherheitsrat der
       malischen Regierung verbieten wollte, in Falle einer kurzfristigen
       Zuspitzung der Lage einen handlungsfähigen Staat wie Frankreich zu Hilfe zu
       rufen. Am 10. Januar hat der Präsident des UN-Sicherheitsrats im Namen
       seiner Mitglieder alle UN-Staaten sogar ausdrücklich dazu aufgerufen, den
       malischen Streitkräften zu helfen.
       
       Hat Mali nach dem Militärputsch vom April 2012 überhaupt eine anerkannte
       Regierung? 
       
       Ja. Seit April 2012 ist Dioncounda Traoré der international anerkannte
       Übergangspräsident. Er hat auch die französische Intervention erbeten.
       
       Die Aufständischen haben im Frühjahr 2012 im Norden Malis den souveränen
       Staat Azawad ausgerufen. Ist er völkerrechtlich nicht gegen
       Militärinterventionen von außen geschützt? 
       
       Nein. Azawad wurde bisher, soweit ersichtlich, von keinem anderen Staat
       anerkannt, und die Herrschaft der Aufständischen über das Gebiet ist auch
       nicht stabilisiert. Der Norden Malis ist weiterhin Teil des malischen
       Staatsgebiets und kein eigener Staat.
       
       15 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
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