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       # taz.de -- Gesetz zu Organspenden: Justizministerium sieht keine Lücke
       
       > Die Bundesjustizministerin gibt sich beim Strafrecht zu Organspenden
       > zurückhaltend. Der Gesundheitsminister prüft eine Verschärfung.
       
   IMG Bild: Potenziell skandalträchtig: menschliche Organe zur Spende.
       
       BERLIN taz | Angesichts der Skandale um die Vergabe von Spenderorganen
       sieht das Justizministerium derzeit keinen Anlass, eine Verschärfung des
       Strafrechts zu prüfen. „Solange Ermittlungsverfahren laufen, ist es
       schwierig, in dem konkreten Fallkomplex eine Gesetzeslücke auszumachen“,
       sagte eine Sprecherin von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       (FDP).
       
       Dies, so die Sprecherin, schließe aber nicht aus, dass es durchaus richtig
       sein könne, das Strafrecht in Nebengesetzen zu verschärfen wie etwa dem
       Transplantationsgesetz. Dafür zuständig sei aber nicht das
       Justizministerium. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
       (auch FDP) hatte in der taz am Samstag bekannt gegeben, dass ein
       entsprechendes Rechtsgutachten noch im Januar beauftragt werde. Es soll
       klären, ob und welche Änderungen in den Straf- und Bußgeldnormen sowie im
       ärztlichen Standesrecht nötig sind, um Betrügereien bei der Organvergabe
       wirkungsvoll zu sanktionieren.
       
       Im Gespräch ist nach Informationen der taz, mit diesem Gutachten den
       saarländischen Jura-Professor Steffen Augsberg, spezialisiert auf
       Gesundheitsrecht, zu beauftragen. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaften
       München und Regensburg beklagt, dass aufgrund fehlender entsprechender
       Strafrechtsparagrafen die der Datenmanipulation beschuldigten Ärzte in
       mehreren Transplantationskliniken womöglich strafrechtlich nicht belangt
       werden könnten.
       
       Die Staatsanwaltschaft Braunschweig dagegen schaffte es am Freitag, einen
       der tatverdächtigen Ärzte von der Uniklinik Göttingen in Untersuchungshaft
       zu bringen. Sie wirft ihm versuchten Totschlag in neun Fällen sowie schwere
       Körperverletzung in einem Fall und Körperverletzung mit Todesfolge in einem
       weiteren Fall vor.
       
       Der Münsteraner Jura-Professor Thomas Gutmann, einer der besten Kenner der
       juristischen Feinheiten und Problematiken rund um die Organvergabe und
       Transplantationsmedizin in Deutschland, sagte der taz, das Vorgehen der
       Braunschweiger Strafverfolger habe ihn „überrascht“: „Es ist ein kluger
       Versuch“, sagte Gutmann. Ob er tatsächlich etwas ausrichten könne, bleibe
       abzuwarten. Gutmann: „Das Problem der strafrechtlichen Kausalität, auf die
       die anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften zu Recht hinweisen, existiert
       weiterhin.“
       
       13 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Haarhoff
       
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