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       # taz.de -- Österreichische Neonazis verurteilt: Neun Jahre Haft für rechte Website
       
       > Die drei Betreiber und Gründer einer österreichischen Neonazi-Homepage
       > wurden zu Haftstrafen verurteilt. Ihre Anwälte kündigen Berufung an.
       
   IMG Bild: Ihm droht eine lange Haftstrafe: Gottfried Küssel, hier bei einem Prozesstermin im Mai 2012.
       
       WIEN taz | Neun Jahre Haft für den Neonazi Gottfried Küssel lautet das
       überraschend harte Urteil, das das Geschworenengericht in Wien am
       Donnerstag in der Nacht verkündete. Überraschend, weil dem wegen
       rechtsextremer Aktivitäten mehrfach vorbestraften Angeklagten, das zur Last
       gelegte Delikt nicht lückenlos nachgewiesen werden konnte.
       
       Ihm wird vorgeworfen, die Einrichtung der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.info
       (kurz: Adi) angestiftet zu haben. Die beiden Mitangeklagten Felix B. und
       Wilhelm A., die die Website entworfen und betreut haben sollen, kamen mit
       sieben bzw. viereinhalb Jahren noch relativ glimpflich davon.
       
       Über den Charakter der Website und die Ideologie der Angeklagten herrschte
       nie Zweifel. Der 54jährige Küssel, der sich selbst in Medien als
       Nationalsozialist bezeichnet hat, wurde 1990 als Gründer und Anführer der
       Volkstreuen außerparlamentarischen Opposition (VAPO) wegen
       nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu elf Jahren Freiheitsstrafe
       verurteilt.
       
       VAPO-Mitglieder wurden bei Wehrsportübungen im Verprügeln und Besiegen von
       „Vertretern des verhassten Systems“ trainiert. Die Alpen-Donau.info, die
       von einem Server in den USA betrieben wurde, fungierte seit 2009 als
       Sprachrohr österreichischer Neonazis. Sie wurde auch von zumindest einem –
       inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen – FPÖ-Abgeordneten genutzt.
       
       ## Seit März 2011 aus dem Netz genommen
       
       „Noch sind wir verborgen, aber morgen, aber morgen ...“ so bedrohlich endet
       ein „Jubiläumsvideo“ auf der Homepage, das den Laienrichtern zur
       Illustration vorgespielt wurde. Nach mehreren Fehlversuchen der
       österreichischen Polizei verschwand sie im März 2011 aus dem Netz.
       
       Dass die Website praktisch schon „tot“ war, als die Angeklagten
       festgenommen wurden, war für Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter ein
       starkes Indiz für deren Autorenschaft. Küssel soll als als Initiator und
       Inhaltslieferant fungiert haben, B. als Administrator, Kampfposter und
       „technisches Mastermind“. Wilhelm A. sei für Einrichtung und Verschleierung
       der Spuren verantwortlich gewesen.
       
       Nachzuweisen war Küssel nur, dass er die Einrichtung einer solchen Homepage
       „angeregt“ hatte. Dass er auch Inhalte darauf platziert hat, kann man nur
       durch den Vergleich von auch anderswo publizierten Dokumenten schließen.
       
       Der Schuldspruch der Geschworenen für den Hauptangeklagten fiel mit 5:3
       Stimmen denkbar knapp aus. Ein 4:4 hätte Freispruch bedeutet. Denn Küssel
       war zwar von seinen Kumpanen belastet worden, aber, so sein Anwalt Michael
       Dohr: „Fakt ist: Es wurden keine Zugangscodes auf Küssels Rechner
       gefunden“. Diese wurden nur bei den Mitangeklagten sichergestellt.
       
       Dohr kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Seiner Meinung nach
       sei unberücksichtigt geblieben, dass der in den letzten Jahren aus der
       Öffentlichkeit verschwundene Küssel, der 1994 während der Haft geheiratet
       hat, drei Kinder zu versorgen habe und sich als liebender Familienvater
       bewährt habe. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig. Es wird
       spekuliert, dass in der nächsten Instanz mildere Urteile ergehen könnten
       obwohl Richterin Martina Krainz den Strafrahmen von 20 Jahren nicht einmal
       zur Hälfte ausgeschöpft hat.
       
       11 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Leonhard
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