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       # taz.de -- Steueroasen weltweit: Die Schweiz wäscht weißer
       
       > Die Schweizer Standards gegen Steuerflucht genügen nicht den Standards
       > der OECD. Besser stehen Luxemburg und Liechtenstein da.
       
   IMG Bild: Steckt hier Kapital von Steuerflüchtigen drin? Denkbar ist es. Schließfach bei Züricher Kantonalbank.
       
       GENF taz | Die Schweiz verstößt bei der Unterbindung von Steuerflucht
       entgegen der Behauptung der Regierung in Bern nach wie vor gegen zentrale
       Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
       Entwicklung (OECD). Und dies im Unterschied zu Österreich, Luxemburg und
       Liechtenstein, wo diese Standards seit 2011 umgesetzt wurden.
       
       Nach Angaben von Pascal Saint-Amans, Direktor der
       Anti-Steuerflucht-Abteilung der OECD , „ist die Schweiz noch nicht dort, wo
       sie sein sollte, weil sie drei Anforderungen für Amtshilfe nach
       OECD-Standard nicht erfüllt“. Das habe der Vergleich der Schweizer Gesetze
       und Abkommen mit den OECD-Standards ergeben.
       
       Zum einen erlauben die eidgenössischen Gesetze nach wie vor
       zwischenstaatliche Amtshilfe bei Steuerfluchtverdacht nur dann, wenn der
       jeweilige Kontoinhaber informiert wird. Daher hätte auch das mit
       Deutschland ausgehandelte, aber im deutschen Bundesrat gescheiterte
       Steuerabkommen nicht den OECD-Kriterien genügt.
       
       Zweitens lassen sich mit den in der Schweiz noch zulässigen Inhaberaktien
       die wahren Besitzer von Unternehmen verschleiern. Und drittens hat die
       Schweiz noch nicht mit einer ausreichend großen Zahl von Staaten
       Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den OECD-Kriterien zur
       Bekämpfung von Steuerflucht entsprechen.
       
       ## Automatischer Informationsaustausch
       
       Die Schweiz müsste mindestens eine dieser drei Anforderungen erfüllen,
       damit sie überhaupt zur zweiten Phase der OECD-Überprüfung zugelassen wird.
       Da wird überprüft, ob und wie wirksam die nationalen Regeln in der Praxis
       umgesetzt werden. Österreich, Luxemburg und Liechtenstein wurden im
       November letzten Jahres zu dieser zweiten Phase zugelassen, da sie die
       Anforderungen der ersten Phase seit 2011 erfüllen. Seit 2006 befinden sich
       rund 50 Staaten im Überprüfungsprozess durch die OECD.
       
       OECD-Mindeststandard für zwischenstaatliche Amtshilfe bei
       Steuerfluchtverdacht ist der Informationsaustausch auf Anfrage. Saint-Adams
       unterstrich, dass die OECD darüber hinaus „schon immer auch den Mechanismus
       des automatischen Informationsaustauschs unterstützt hat“, der innerhalb
       der EU gilt und den in Deutschland auch SPD, Grüne und Linkspartei von der
       Schweiz fordern. Der oberste Steuerfluchtbekämpfer der OECD widersprach der
       Behauptung einer Ende 2012 veröffentlichten Studie, wonach die EU
       „schlechte Erfahrungen“ mit dem Automatismus gemacht habe.
       
       9 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
   DIR Andreas Zumach
       
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