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       # taz.de -- Strafanzeige im Fall Mollath: War es schwere Freiheitsberaubung?
       
       > Der Anwalt des vermutlich zu Unrecht in einer Psychiatrie untergebrachten
       > Gustl Mollath hat einen Richter angezeigt. Bald könnte der gesamte Fall
       > neu aufgerollt werden.
       
   IMG Bild: Angeblich gemeingefährlich: Gustl Mollath.
       
       NÜRNBERG/HAMBURG dapd | Der Anwalt des womöglich zu Unrecht seit Jahren in
       der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath, Gerhard Strate, will bis
       Anfang Februar einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stellen. Strate
       sagte am Dienstag, er werde bis Ende Januar abwarten, zu welchem Ergebnis
       die damit befasste Staatsanwaltschaft Regensburg gekommen sei, und dann
       gegebenenfalls bei der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Regensburg
       einen eigenen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren einreichen.
       
       Der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl, sagte,
       die Behörde sei noch mit dem Fall befasst. Derzeit würden Personen befragt
       und Akten studiert, ob es einen Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren gebe.
       Bis wann die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis kommen wird, konnte
       Meindl nicht sagen. „Es ist aber ziemlich sicher, dass wir im Januar nichts
       Neues mehr haben.“
       
       Der heute 56-jährige Kaufmann Mollath wurde 2006 vom Landgericht
       Nürnberg-Fürth wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit dauerhaft in die
       Psychiatrie in Bayreuth eingewiesen, weil er seine damalige Ehefrau
       angegriffen haben soll. Er hatte zudem Schwarzgeldgeschäfte bei der
       Hypovereinsbank angeprangert, in die seine Ehefrau verwickelt gewesen sein
       soll. Das Gericht hatte diese Vorwürfe als paranoide Hirngespinste abgetan,
       inzwischen stellten sie sich aber als wahr heraus.
       
       Am Montag war bekannt geworden, dass Strate gegen einen Nürnberger
       Amtsrichter und den Leiter des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth
       Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung stellte.
       Darin geht es vor allem um zwei von dem Amtsrichter 2004 erzwungene
       Aufenthalte Mollaths für mehrere Wochen in einer Klinik in Erlangen 2004
       sowie in Bayreuth 2005, weil sich Mollath einer Begutachtung durch
       Psychiater verweigert hatte.
       
       Den Vorstoß des bayerischen Justizministeriums, diese Strafanzeige von der
       Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeiten zu lassen und damit der
       Zuständigkeit des Nürnberger Generalstaatsanwaltes zu entziehen, begrüßte
       Strate. „Ich werte das als ein Zeichen dafür, dass die Strafanzeige ernst
       genommen wird.“
       
       8 Jan 2013
       
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