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       # taz.de -- Knöllchen für Falschparken: Ein Parkschein, der sich lohnt
       
       > Das Bußgeld für Falschparker soll erhöht werden. Begründund: Das kleine
       > Verwarnungsgeld stehe oft in keinem Verhältnis zur teuren Parkgebühr.
       
   IMG Bild: Die Strafen für Parkzeitvergehen sind seit 1990 nicht mehr angepasst worden.
       
       BERLIN taz | Beim Parken in deutschen Innenstädten stellen viele Autofahrer
       im Kopf eine spontane Kosten-Nutzen-Rechnung auf: Was kostet das
       Parkticket, wie teuer ist der Strafzettel, wie wahrscheinlich die
       Kontrolle? Bei Parkschein-Preisen von bis zu drei Euro pro Stunde, etwa in
       Berlin, wird schnell klar: Ein Schein lohnt oft nicht, da ein Strafzettel –
       mit Kosten ab fünf Euro – nur wenig teurer ist.
       
       Dies ist nun anscheinend auch der deutschen Politik aufgefallen: Ein
       Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vom Montag sieht vor, die Bußgelder
       zu erhöhen. Fünf Euro mehr sollen ab April 2013 für Parkzeitverstöße fällig
       werden. Einige Autofahrer verzichteten derzeit „bewusst auf die Zahlung der
       Parkgebühr“ und nähmen „stattdessen das Verwarnungsgeld in Kauf“, so die
       Begründung im Entwurf.
       
       Die derzeit geltenden Sätze hätten „keine präventive Wirkung mehr“, heißt
       es weiter. Wer sein Auto ohne Parkschein, ohne Parkscheibe oder bis zu 30
       Minuten länger als der Parkschein erlaubt stehen lässt, dem droht bisher
       ein Bußgeld von 5 Euro – wenig bedrohlich angesichts der Parkscheinpreise.
       
       Ab April sollen 10 Euro fällig sein, ein Ticket lohnt sich dann deutlich
       mehr. Auch längere Parkzeit-Überschreitungen werden um 5 Euro teurer: Wer
       drei Stunden zu lange parkt, muss ab April 25 Euro statt nun 20 Euro
       zahlen.
       
       „Speziell das Fünf-Euro-Knöllchen funktionierte einfach nicht“, sagt Marc
       Schulte (Grüne), Stadtrat für Stadtentwicklung in Berlin-Charlottenburg. Es
       sei verständlich, dass einige Autofahrer bisher keine Parktickets gezahlt
       hätten. Die nun geplante Änderung sei darauf zurückzuführen, dass etwa die
       Großstädte „immer wieder gebetsmühlenartig auf das Problem hingewiesen“
       hätten, sagt Schulte. Die Bußgelder für Falschparken liegen in
       Zuständigkeit des Bundes und waren zuletzt 1990 erhöht worden.
       
       17 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Cédric Koch
       
       ## TAGS
       
   DIR Falschparken
   DIR Schwerpunkt Klimawandel
       
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