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       # taz.de -- Bundesrat für Bestandsdatenauskunft: Ungeprüfte Abfrage
       
       > Der Bundesrat will die Bestandsdatenauskunft verschärfen. Telekomfirmen
       > und Richter sollen Behördenanfragen nicht mehr überprüfen.
       
   IMG Bild: Mit wem telefonieren wir denn da? – Bundesinnenminister Friedrich beim Hinterlassen einer Datenspur.
       
       FULDA taz | Telefon- und Internetprovider sollen die Vertragsdaten ihrer
       Kunden künftig ohne eigene Prüfung an die Sicherheitsbehörden herausgeben.
       Mit dieser Forderung will der Bundesrat einen Gesetzentwurf der
       Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verschärfen.
       
       Die Bestandsdatenauskunft ist für Polizei und Verfassungsschutz ein
       wichtiges Instrument. Sie können so von den Telefonfirmen erfahren, welcher
       Person eine bestimmte Telefonnummer zugeordnet ist. Von Internetfirmen
       können sie Auskunft verlangen, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet
       unterwegs war.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestandsdatenauskunft Anfang 2012
       grundsätzlich gebilligt. Es gebe kein Recht auf anonyme Kommunikation, auch
       nicht im Internet. An zwei zentralen Punkten aber hielt es die gesetzliche
       Grundlage für die bisherige Praxis nicht für ausreichend: bei der Zuordnung
       einer IP-Adresse zu einer realen Person sowie bei der Herausgabe von
       PIN-Nummern für Endgeräte wie Handys. Hier muss der Bundestag 2013 eine
       neue Rechtsgrundlage schaffen. Bis dahin dürfen Behörden die bisherige
       Praxis im Wesentlichen fortführen. Die Klage war schon 2005 von dem
       Bürgerrechtler Patrick Breyer eingereicht worden, dem heutigen
       Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein.
       
       ## Elektronische Schnittstelle
       
       Zur Umsetzung des Urteils hat die Bundesregierung im November einen
       Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestandsdatenauskunft im
       Telekommunikationsgesetz (TKG) und verschiedenen Sicherheitsgesetzen neu
       regeln will. Dabei sollen nur die von Karlsruhe angesprochenen Mängel
       beseitigt werden. Polizei und Geheimdienste sollen keine zusätzlichen
       Befugnisse erhalten.
       
       Neu ist die Pflicht für große Telekom-Anbieter, eine „elektronische
       Schnittstelle“ für die Abfragen der Behörden einzurichten. Dort sollen
       Sicherheitsbehörden aber nicht unkontrolliert Daten absaugen können.
       Vielmehr soll eine „verantwortliche Fachkraft“ des Unternehmens prüfen, ob
       die Anforderungen für eine Auskunft vorliegen.
       
       Das geht dem Bundesrat zu weit. Die Länder wollen, dass die Behörden
       ausschließlich selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Daten haben. Der
       Bundesrat verkauft dies als Fürsorge für die Unternehmen. Diese müssten
       sich auf rechtmäßiges Handeln der Behörden verlassen können und dürften
       nicht mit Risiken belastet werden. Ansonsten hat die Länderkammer am
       Entwurf der Regierung wenig auszusetzen.
       
       ## Der Richtervorbehalt fehlt
       
       Dagegen forderte die linksliberale Neue Richtervereinigung die
       Einschränkung der Bestandsdatenauskunft. Sie soll für die Verfolgung
       geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschafft werden. Zudem
       solle stets ein Richter die Datenweitergabe genehmigen müssen. Das ist
       bisher und im Regierungsentwurf nicht vorgesehen.
       
       Die Bestandsdatenauskunft hat nur mittelbar etwas mit der
       Vorratsdatenspeicherung zu tun. Name und Adresse der Kunden speichern die
       Firmen aus kommerziellem Interesse. Für die Zuordnung einer IP-Adresse zu
       diesen Daten werden allerdings intern die sogenannten Verkehrsdaten
       genutzt, also wer sich mit welcher IP-Adresse wann wie lange im Internet
       bewegt hat. Bei der derzeit ausgesetzten Vorratsspeicherung sollten die
       Verkehrsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Aktuell dürfen sie bei
       einem Flatrate-Anschluss maximal sieben Tage gespeichert werden, so
       Bundesdatenschützer Peter Schaar.
       
       16 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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