# taz.de -- Umstellung der GEZ-Gebühren: Und jetzt alle
> Aus der Rundfunkgebühr wird bald der Rundfunkbeitrag. Was ändert sich im
> Privaten?
IMG Bild: Jetzt geht wieder der Briefwechsel los
„Ein Wohnung – ein Beitrag“, so simpel klingt die neue Faustformel. Doch so
einfach, wie es uns ARD, ZDF und Deutschlandradio glauben machen wollen,
ist es leider nicht immer. Für neun von zehn der bisherigen Zahlenden soll
sich schon mal gar nichts ändern, glaubt jedenfalls die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Sie stellt den Großteil ihrer aktuellen „Teilnehmer“ um, nämlich die, die
einen Fernseher angemeldet haben. Und weil der neue einheitliche
Rundfunkbeitrag der alten Fernsehgebühr von monatlich 17,98 Euro
entspricht, dürfte das auch geräuschlos vonstattengehen.
Manch einer wird künftig hingegen mehr zahlen müssen als bisher, andere
wiederum sollten sich kümmern, weil sie sonst unnötig zu viel zahlen, ihnen
das die GEZ aber nicht sagt. Das neue Modell entlastet zweifellos
Großfamilien und Wohngemeinschaften. Mussten etwa erwachsende Kinder mit
eigenem Einkommen, die weiter im Elternhaus wohnen, oder auch jeder
WG-Bewohner bislang streng genommen eigene Fernseher, Radios und Computer
in seinem Zimmer melden, so greift für sie nun das neue System: Wer auch
immer gemeinsam hinter einer Wohnungstür lebt, er kann sich den künftigen
Beitrag mit seinen Mitbewohnern teilen.
## Brief an die GEZ
Wer nicht doppelt zahlen will, der muss allerdings selbst reagieren. Die
GEZ drückt sich vor einem flächendeckenden Mailing. Für bisherige
Mehrfachzahler lohnt sich daher ein Brief an die GEZ in 50439 Köln. Sie
müssen erklären, wer im Haushalt den Beitrag abdrückt und wer stattdessen
befreit werden soll – bestenfalls mit den bisherigen Teilnehmernummern. Wer
das verpennt, bekommt aber auch später sein Geld zurück. Jedenfalls können
in der zweijährigen Übergangsfrist zu viel gezahlte Beiträge
zurückgefordert werden, also bis einschließlich 2014.
Mehr zahlen muss wiederum, wer bisher nur Radio hörte oder ein „neuartiges
Empfangsgerät“ angemeldet hatte. Die kleine Gebühr von knapp 6 Euro fällt
mit dem Systemwechsel weg. Wer zu dieser Gruppe gehört, der sollte
allerdings in den vergangenen Wochen bereits Post von der GEZ erhalten
haben. Wer zuletzt nur ein Radio oder einen PC registriert hatte, der muss
nun folglich etwa dreimal so viel zahlen wie bisher. Und auch wer ein Leben
gänzlich frei von Rundfunk und Internet führt, wird nun zur Kasse gebeten.
## Ausbau der Untertitelung
Mehr zahlen müssen auch viele Behinderte, die Sender verweisen auf einige
Gerichtsentscheidungen. Wer das Merkmal „RF“ zur Befreiung von der
Rundfunkgebühr in seinem Behindertenausweis trägt, muss immerhin lediglich
knapp 6 statt 17,98 Euro zahlen. Im Gegenzug zur neuen Zahlpflicht für
diese Gruppe wollen ARD und ZDF allerdings auch die Untertitelung ihrer
Programme über den Videotext deutlich ausbauen. Außerdem sollen
insbesondere Krimis wie etwa die „Tatort“-Reihen über den Zweikanalton auch
als Hörspielfassung ausgestrahlt werden.
Wer taubblind ist, der kann sich indes auch in Zukunft befreien lassen –
wie auch Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung, Bafög oder Ausbildungsgeld.
Zur Erleichterung vor allem vieler Kleingärtner in Berlin sind auch kleine
Häuser in Schrebergärten meist befreit: Wer in seiner Laube nicht ernsthaft
leben kann, der muss keinen zweiten Beitrag berappen. Die neue Faustformel
greift eben tatsächlich nur bei echten Wohnungen.
12 Dec 2012
## AUTOREN
DIR Daniel Bouhs
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