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       # taz.de -- Umstellung der GEZ-Gebühren: Und jetzt alle
       
       > Aus der Rundfunkgebühr wird bald der Rundfunkbeitrag. Was ändert sich im
       > Privaten?
       
   IMG Bild: Jetzt geht wieder der Briefwechsel los
       
       „Ein Wohnung – ein Beitrag“, so simpel klingt die neue Faustformel. Doch so
       einfach, wie es uns ARD, ZDF und Deutschlandradio glauben machen wollen,
       ist es leider nicht immer. Für neun von zehn der bisherigen Zahlenden soll
       sich schon mal gar nichts ändern, glaubt jedenfalls die
       Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
       
       Sie stellt den Großteil ihrer aktuellen „Teilnehmer“ um, nämlich die, die
       einen Fernseher angemeldet haben. Und weil der neue einheitliche
       Rundfunkbeitrag der alten Fernsehgebühr von monatlich 17,98 Euro
       entspricht, dürfte das auch geräuschlos vonstattengehen.
       
       Manch einer wird künftig hingegen mehr zahlen müssen als bisher, andere
       wiederum sollten sich kümmern, weil sie sonst unnötig zu viel zahlen, ihnen
       das die GEZ aber nicht sagt. Das neue Modell entlastet zweifellos
       Großfamilien und Wohngemeinschaften. Mussten etwa erwachsende Kinder mit
       eigenem Einkommen, die weiter im Elternhaus wohnen, oder auch jeder
       WG-Bewohner bislang streng genommen eigene Fernseher, Radios und Computer
       in seinem Zimmer melden, so greift für sie nun das neue System: Wer auch
       immer gemeinsam hinter einer Wohnungstür lebt, er kann sich den künftigen
       Beitrag mit seinen Mitbewohnern teilen.
       
       ## Brief an die GEZ
       
       Wer nicht doppelt zahlen will, der muss allerdings selbst reagieren. Die
       GEZ drückt sich vor einem flächendeckenden Mailing. Für bisherige
       Mehrfachzahler lohnt sich daher ein Brief an die GEZ in 50439 Köln. Sie
       müssen erklären, wer im Haushalt den Beitrag abdrückt und wer stattdessen
       befreit werden soll – bestenfalls mit den bisherigen Teilnehmernummern. Wer
       das verpennt, bekommt aber auch später sein Geld zurück. Jedenfalls können
       in der zweijährigen Übergangsfrist zu viel gezahlte Beiträge
       zurückgefordert werden, also bis einschließlich 2014.
       
       Mehr zahlen muss wiederum, wer bisher nur Radio hörte oder ein „neuartiges
       Empfangsgerät“ angemeldet hatte. Die kleine Gebühr von knapp 6 Euro fällt
       mit dem Systemwechsel weg. Wer zu dieser Gruppe gehört, der sollte
       allerdings in den vergangenen Wochen bereits Post von der GEZ erhalten
       haben. Wer zuletzt nur ein Radio oder einen PC registriert hatte, der muss
       nun folglich etwa dreimal so viel zahlen wie bisher. Und auch wer ein Leben
       gänzlich frei von Rundfunk und Internet führt, wird nun zur Kasse gebeten.
       
       ## Ausbau der Untertitelung
       
       Mehr zahlen müssen auch viele Behinderte, die Sender verweisen auf einige
       Gerichtsentscheidungen. Wer das Merkmal „RF“ zur Befreiung von der
       Rundfunkgebühr in seinem Behindertenausweis trägt, muss immerhin lediglich
       knapp 6 statt 17,98 Euro zahlen. Im Gegenzug zur neuen Zahlpflicht für
       diese Gruppe wollen ARD und ZDF allerdings auch die Untertitelung ihrer
       Programme über den Videotext deutlich ausbauen. Außerdem sollen
       insbesondere Krimis wie etwa die „Tatort“-Reihen über den Zweikanalton auch
       als Hörspielfassung ausgestrahlt werden.
       
       Wer taubblind ist, der kann sich indes auch in Zukunft befreien lassen –
       wie auch Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung, Bafög oder Ausbildungsgeld.
       Zur Erleichterung vor allem vieler Kleingärtner in Berlin sind auch kleine
       Häuser in Schrebergärten meist befreit: Wer in seiner Laube nicht ernsthaft
       leben kann, der muss keinen zweiten Beitrag berappen. Die neue Faustformel
       greift eben tatsächlich nur bei echten Wohnungen.
       
       12 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Daniel Bouhs
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