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       # taz.de -- Pro und Contra NPD-Verbot: Raus aus der Legalität
       
       > Die NPD will nicht nur die Demokratie abschaffen, sie bedroht viele
       > Menschen mit physischer Gewalt. Ein klares Ja zum Verbot.
       
   IMG Bild: Anhänger der NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes 2005 in Berlin.
       
       Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. In einer lebendigen Demokratie
       muss es möglich sein, sich frei und uneingeschränkt zu versammeln, seine
       Meiung zu äußern, zu demonstrieren und sich in Vereinen, Verbänden und
       Parteien zusammenzuschließen. Parteien als Träger des Volkswillens genießen
       dabei in der Bundesrepublik einen besonderen Schutz.
       
       Demokratie heißt auch, sich langmütig zu zeigen gegenüber den Feinden der
       Demokratie. Wer glaubt, ein absolutistisches Königreich sei die bessere
       Staatsform, der soll das ruhig sagen dürfen. Wer die Auffassung vertritt,
       bei den Nazis sei doch gar nicht alles so schlecht gewesen, ist zwar ein
       Idiot, aber deshalb nicht unbedingt ein Fall für die Justiz.
       
       Die NPD hingegen ist so ein Fall. Sie sollte verboten werden – auch wenn
       das keine leichte Entscheidung ist. Denn bei dieser Frage dürfen zunächst
       einmal taktische oder praktische Argumente keine ausschlaggebende Rolle
       spielen. Dann ist es beispielsweise nicht entscheidend, ob es den Kadern
       dieser Neonazi-Truppe nach einem Verbot gelingen könnte, einen anderen
       Verein zu gründen (auch wenn das verboten wäre, es könnte doch geschehen).
       
       Genauso wenig darf von zentraler Bedeutung sein, ob ein NPD-Verbot nun dazu
       führen würde, den grassierenden Neonazismus in Deutschland erfolgreich
       einzudämmen (das würde natürlich nicht geschehen). Und schließlich darf
       auch keine große Rolle spielen, ob eine in den Untergrund getriebene
       NPD-Truppe dann noch ordentlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden
       könnte (der auch jetzt schon versagt hat).
       
       Es geht einzig und allein um die Frage, ob diese Partei „nach ihren Zielen
       oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ darauf aus ist, „die freiheitliche
       demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
       Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. So lautet
       auszugsweise der entsprechende Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes.
       
       ## Man braucht nur Augen und Ohren
       
       Es bedürfte keiner Materialsammlung der Innenminister, um diese Frage zu
       bejahen. Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, der weiß, dass die
       NPD und ihre Kader diesen Staat abschaffen wollen, zugunsten eines
       völkisch-national gesinnten Gebildes, in dem andere Parteien verboten,
       deren Vertreter aufgehängt und die Meinungsfreiheit abgeschafft werden
       soll. Ohne dem Bundesverfassungsgericht vorgreifen zu wollen: Es ist
       offensichtlich, dass die NPD verboten werden kann.
       
       Bleibt die Frage, ob die NPD auch verboten werden soll. Denn auch wenn eine
       Partei die Demokratie zerstören will, dann kann man sie zwar durch ein
       Urteil des Bundesverfassungsgerichts verbieten, man muss es aber nicht tun.
       
       Bei dieser Frage kommen sehr wohl die praktischen Argumente ins Spiel. Zwei
       Gründe sind es vor allem, die ein Verbot nicht nur rechtfertigen, sondern
       gebieten. Da ist erstens die staatliche Parteienfinanzierung, von der die
       Neonazi-Partei profitiert, solange sie legal bleibt. Es ist den Bürgern
       dieses Landes schlicht unzumutbar, dass der Staat eine Vereinigung
       finanziert, die potenziell alle Demokraten bedroht. Alle anderen Versuche,
       der NPD die Wahlkampffinanzierung zu entziehen, scheitern aber am Grundsatz
       der Gleichbehandlung aller legalen Parteien.
       
       ## Der Staat muss schützen
       
       Zweitens sind wir verpflichtet, denjenigen genau zuzuhören, die am meisten
       unter der Propaganda und den Taten der NPD zu leiden haben. Es kann sehr
       unterhaltsam sein, in Ausschüssen, auf Podien oder bei einem Glas Wein über
       die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus zu debattieren. Aber es ist etwas
       ganz anderes, wenn man – etwa als Dunkelhäutiger – manche Landkreise nicht
       mehr betritt, aus berechtigter Furcht, dort überfallen zu werden.
       
       Mitglieder der NPD bedrohen regelmäßig Angehörige von Minderheiten –
       Migranten, Juden, Nichtdeutsche und andere – mit physischer Gewalt und
       greifen ihre körperliche Unversehrtheit an, oder, um deutlicher zu werden,
       sie verprügeln sie auf offener Straße. Migrantenverbände, der Zentralrat
       der Juden und weitere Gruppierungen verlangen aus guten Gründen schon lange
       ein Verbot der NPD.
       
       Sie haben Recht. Eine Partei, deren Mitglieder danach trachten, einen Teil
       der Bevölkerung zu verletzen oder zu töten, darf nicht legal sein. Eine
       Partei, die offen dafür agitiert, manche hier lebende Menschen aus dem Land
       zu werfen, kann nicht von den Steuergeldern genau dieser Bürger finanziert
       werden.
       
       Ein NPD-Verbot markiert nicht die Hinwendung zum starken Staat. Es wäre
       vielmehr ein Zeichen dafür, dass der Staat seine potenziell bedrohten
       Staatsbürger zu schützen weiß.
       
       Hier geht es zum [1][zweiten Teil des Pro und Contras] – das Nein zum
       NPD-Verbot – von Christian Rath.
       
       6 Dec 2012
       
       ## LINKS
       
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   DIR Klaus Hillenbrand
       
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