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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht im Bundestag: „Das Internet schläft nicht“
       
       > Zu später Stunde wurde der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im
       > Bundestag diskutiert. Die Opposition nannte ihn rückwärtsgewandt .
       
   IMG Bild: „Code is law“: Küche in einem Google-Büro.
       
       BERLIN dpa | Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein Gesetz auf den
       Weg gebracht, das für die Medien- und Netzpolitik von großer Bedeutung ist:
       Der Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde kurz vor
       Mitternacht zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben.
       
       Die Neuerung reguliert die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen
       wie Google oder Bing: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der
       Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Die
       Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und
       innovationsfeindlich.
       
       Während es im Plenum viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet
       rege Resonanz. Im Online-Netzwerk Twitter [1][waren die Gegner des
       Vorhabens in der Überzahl.] Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die
       Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die
       besondere Beachtung des Themas hin: „Das Internet schläft nicht“.
       
       Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf
       zum Urheberrecht sei „eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den
       Ausschüssen“. Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt,
       machte Jimmy Schulz deutlich, der auf eine einfache technische Lösung
       hinwies und sagte: „Code is Law.“
       
       ## „Schlampig formuliert“
       
       Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, „wie dereguliert
       der Wirtschaftsraum Internet sein soll“. Das Internet sei zwar ein
       Freiheitsraum. Aber „Freiheit darf auch im Internet keine einseitige
       Freiheit sein.“
       
       Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in
       die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin
       Dörmann verwies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem
       Gesetzentwurf und sagte, damit würden „hilfreiche Suchmaschinenfunktionen
       faktisch eingeschränkt“.
       
       Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf
       rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit
       aufwerfe: „Leistungsschutzrecht [2][wird Anwalts Liebling.]“ Journalisten
       hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu. Für die Linke warf Petra
       Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz „denkbar schlampig formuliert“ zu
       haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die
       Aufbereitung von Informationen gehe.
       
       Nach der Beratung in den Fachausschüssen wird der Gesetzentwurf dann
       möglicherweise mit Änderungsvorschlägen erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob
       das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und
       dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. Der Bundesrat, die
       Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen.
       
       30 Nov 2012
       
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