# taz.de -- Leistungsschutzrecht im Bundestag: „Das Internet schläft nicht“
> Zu später Stunde wurde der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im
> Bundestag diskutiert. Die Opposition nannte ihn rückwärtsgewandt .
IMG Bild: „Code is law“: Küche in einem Google-Büro.
BERLIN dpa | Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein Gesetz auf den
Weg gebracht, das für die Medien- und Netzpolitik von großer Bedeutung ist:
Der Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde kurz vor
Mitternacht zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben.
Die Neuerung reguliert die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen
wie Google oder Bing: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der
Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Die
Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und
innovationsfeindlich.
Während es im Plenum viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet
rege Resonanz. Im Online-Netzwerk Twitter [1][waren die Gegner des
Vorhabens in der Überzahl.] Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die
Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die
besondere Beachtung des Themas hin: „Das Internet schläft nicht“.
Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf
zum Urheberrecht sei „eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den
Ausschüssen“. Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt,
machte Jimmy Schulz deutlich, der auf eine einfache technische Lösung
hinwies und sagte: „Code is Law.“
## „Schlampig formuliert“
Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, „wie dereguliert
der Wirtschaftsraum Internet sein soll“. Das Internet sei zwar ein
Freiheitsraum. Aber „Freiheit darf auch im Internet keine einseitige
Freiheit sein.“
Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in
die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin
Dörmann verwies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem
Gesetzentwurf und sagte, damit würden „hilfreiche Suchmaschinenfunktionen
faktisch eingeschränkt“.
Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf
rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit
aufwerfe: „Leistungsschutzrecht [2][wird Anwalts Liebling.]“ Journalisten
hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu. Für die Linke warf Petra
Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz „denkbar schlampig formuliert“ zu
haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die
Aufbereitung von Informationen gehe.
Nach der Beratung in den Fachausschüssen wird der Gesetzentwurf dann
möglicherweise mit Änderungsvorschlägen erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob
das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. Der Bundesrat, die
Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen.
30 Nov 2012
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