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       # taz.de -- Juristen kritisieren Leistungsschutzrecht: Der Entwurf ist „nicht durchdacht“
       
       > Führende Rechtswissenschaftler haben vor „unabsehbaren Folgen“ des
       > geplanten Leistungsschutzrechts gewarnt. Das Gesetz werde sich zum
       > Nachteil der Wirtschaft auswirken.
       
   IMG Bild: Ohne Suchmaschinen würden sie im Netz schlechter gefunden: Zeitungen.
       
       BERLIN dpa | Unmittelbar vor der ersten Lesung über ein
       Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet haben führende Juristen
       die Gesetzesvorlage als völlig ungerechtfertigt kritisiert. In der vom
       Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München
       [1][veröffentlichten Stellungnahme] wird vor „unabsehbaren negativen
       Folgen“ eines solchen Schutzrechts gewarnt.
       
       Die Gesetzesänderung soll Presseverlagen „das ausschließliche Recht“ geben,
       „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich
       zugänglich zu machen“. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen
       Suchmaschinen wie Google.
       
       Es sei nicht anzunehmen, „dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht
       tatsächlich durchsetzen werden“, heißt es in der von 16 Professorinnen und
       Professoren unterzeichneten Stellungnahme. Schließlich seien die Verleger
       auf die Links der Suchmaschinen angewiesen, damit ihre Inhalte im Netz auch
       gefunden würde. Daher gehe es nur darum, Lizenzeinnahmen zu erzielen.
       
       Beide Seiten seien aufeinander angewiesen: „Ohne Inhalte würden die
       Suchmaschinen nichts finden – und ohne Suchmaschine würde in der
       unübersehbaren Informationsfülle des Internets nichts gefunden.“ Der
       Entwurf der Bundesregierung sei daher insgesamt „nicht durchdacht“. Ein
       Verbotsrecht dürfte sich „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft
       auswirken“. Der Deutsche Bundestag berät am späten Donnerstagabend in
       erster Lesung über die Vorlage.
       
       28 Nov 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf
       
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