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       # taz.de -- Novelle des Tierschutzgesetzes: Sex mit Tieren soll verboten werden
       
       > Wer ein Tier zu „artfremden“ sexuellen Handlungen zwingt, soll bis zu
       > 25.000 Euro bezahlen. Darauf hat sich die Koalition geeinigt. Zoophile
       > wollen klagen.
       
   IMG Bild: Bis 1969 galt Sex mit Tieren juristisch als „widernatürliche Unzucht“ – genau wie Sex unter Männern.
       
       FREIBURG taz | In Deutschland soll Sex mit Tieren bald wieder generell
       verboten sein. Das sieht eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, auf die
       sich die schwarz-gelbe Koalition geeinigt hat. Es drohen Bußgelder bis zu
       25.000 Euro.
       
       Früher war „widernatürliche Unzucht“ strafbar. Betroffen war sowohl der
       Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern als auch der Sex zwischen Mensch
       und Tier (Sodomie oder Zoophilie genannt). 1969 wurde dann das
       Sexualstrafrecht liberalisiert und die Strafvorschriften entfielen. Sex mit
       Tieren ist seitdem nur noch strafbar, wenn dem Tier dabei erhebliche
       Verletzungen zugefügt werden. Die Vorschrift fand sich deshalb nicht mehr
       im allgemeinen Strafgesetzbuch, sondern im Tierschutzgesetz.
       
       Bei der jetzt geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes wollte
       Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hieran eigentlich nichts ändern. Doch
       Tierschutzverbände machten Druck, sprachen von „Tierschändung“ und
       „Tiervergewaltigung“. In Anzeigen benutzten sie drastische Fotos von übel
       zugerichteten Tieren, obwohl solche Fälle ja heute schon strafbar sind.
       
       Aigner reagierte Ende August und versprach, dass Sex mit Tieren künftig als
       Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Dabei sollten auch „nicht
       erhebliche“ Verletzungen infolge solcher Praktiken mit einem Bußgeld
       sanktioniert werden.
       
       ## Artfremder Sex
       
       Zuletzt hat die Koalition den Gesetzentwurf noch einmal verschärft. Nun
       kommt es nicht mehr auf eine Verletzung des Tieres an, entscheidend ist der
       Zwang zu „artwidrigem Verhalten“. Die Koalition will verbieten, ein Tier
       „für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen
       Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu
       artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Das erklärte Hans-Michael Goldmann
       (FDP), der Vorsitzende des Agrarausschusses.
       
       Die Verschärfung ist möglicherweise der Ausgleich dafür, dass die
       eigentlichen Reformziele nicht erreicht wurden. Aigner wollte ab 2017 die
       betäubungslose Kastration von Ferkeln verbieten. Außerdem sollten
       Brandzeichen an Pferden verboten werden. In beiden Punkten musste Aigner
       auf Druck der Agrar- und Pferdelobby zurückstecken. Nach der schwarz-gelben
       Einigung soll der Schenkelbrand mit schmerzstillenden Maßnahmen erlaubt
       bleiben. Bei der Ferkelkastration soll erst ab Ende 2018 eine Art örtliche
       Betäubung vorgeschrieben werden.
       
       Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll am Mittwoch im Agrarausschuss
       beraten und Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.
       
       Das Zoophilie-Verbot betrifft vor allem die relativ kleine Szene von
       Menschen, die offen oder anonym dazu stehen, dass sie Sex mit Tieren haben.
       Aus ihren Reihen wurde eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
       
       25 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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