URI: 
       # taz.de -- Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht: Und wieder siegt die Kirche
       
       > Die Kirche muss das Arbeitsrecht verbindlicher gestalten und einhalten.
       > Grundsätzlich aber haben die Richter den Dritten Weg der Kirche nicht
       > abgeschnitten.
       
       Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist kein Erfolg für die
       Beschäftigten und die Gewerkschaft Ver.di. Grundsätzlich haben die Richter
       nicht am Dritten Weg der Kirchen gerüttelt.
       
       Das ist sehr schade. Die Kirchen verteidigen ihr Arbeitsrecht mit Verweis
       auf die konsensorientierte christliche Dienstgemeinschaft. Doch längst ist
       der geschützte, konfliktfreie Raum, in dem Mitarbeiter in Tendenzbetrieben
       ihre Liebe zum Nächsten ungestört ausleben können, Geschichte. Seit Mitte
       der 1990er Jahre der Sozialstaat umgebaut wurde, unterliegen auch die
       kirchlichen Krankenhäuser und Altenpflegeheime einem brutalen Kostendruck.
       Er wird nach unten weitergereicht – natürlich auch bei den weltlichen
       Arbeitgebern wie Arbeiterwohlfahrt oder Deutsches Rotes Kreuz.
       
       Aber wenn die Kirchen sich so sehr auf den weltlichen Markt einlassen, dann
       müssen am Arbeitsplatz auch weltliche Regeln gelten. Streiks sollten also
       grundsätzlich auch für Mitarbeiter in Diakonie und Caritas möglich sein.
       Umso mehr, als im ländlichen Raum die kirchlichen Einrichtungen oft die
       einzigen Arbeitgeber im Sozialwesen sind – aber längst nicht alle aus
       religiöser Überzeugung unter dem Kreuz arbeiten.
       
       Die Richter haben am Dienstag zwischen zwei hohen Gütern abgewogen: dem
       Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem Recht auf Streik, um bessere
       Arbeitsbedingungen zu erstreiten.
       
       Erfreulich ist zumindest, dass die Richter den Kirchen deutlichere Vorgaben
       machen, dass das Arbeitsrecht verbindlicher ausgestaltet und auch
       eingehalten werden muss. Das dürfte den Beschäftigten im Alltag zumindest
       kleine Verbesserungen bringen. Zumal die Gewerkschaften darüber künftig
       wachen: halten sich die Kirchen nicht daran, darf gestreikt werden. Doch es
       gilt leider weiterhin: die Mitarbeiter bleiben gegenüber den Kirchen in
       einer deutlich unterlegenen Position.
       
       20 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva Völpel
       
       ## TAGS
       
   DIR Job
   DIR Verdi
   DIR kirchliche einrichtungen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Das Kreuz des kirchlichen Arbeitsrechts: Putzen ist eine Heidenarbeit
       
       Die Bremische Evangelische Kirche verlangt in ihren Stellenausschreibungen
       nicht mehr pauschal die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche.
       
   DIR Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen: „Wir reden, bis es eine Lösung gibt“
       
       Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen
       Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten
       deshalb Kirche und Ver.di.
       
   DIR Urteil zu Arbeitskampf in Kirchen: Ein bisschen streiken ist erlaubt
       
       Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchen
       dürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das
       Bundesarbeitsgericht.