# taz.de -- Kommentar EUGH gegen Ungarn: Politisch schwache Wirkung
> Die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz ist nur vorläufig gewahrt. Die
> Demokratie in der EU muss mit stärkeren Gesetzen geschützt werden.
Endlich. Endlich wird der schleichenden Abschaffung des Rechtsstaats durch
die ungarische Regierung Einhalt geboten. Der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg hat mit seinem Urteil gegen die Zwangspensionierung von Richtern
und Staatsanwälten zumindest vorläufig die Unabhängigkeit der ungarischen
Justiz gewahrt. Der ungarische Premier Viktor Orbán wurde in seine
Schranken gewiesen.
Allerdings sind die Worte aus Luxemburg längst nicht so klar ausgefallen,
wie sie sein sollten. Das ist nicht die Schuld der Richter. Die
EU-Kommission hat Ungarn wegen Altersdiskriminierung verklagt und nicht
etwa wegen Eingriffen in das demokratische System. Die Richter konnten
daher auch nur diese Argumente in ihrem Urteil anführen. Mit keinem Wort
erwähnen sie die nationalistische und demokratisch bedenkliche Politik des
ungarischen Regierungschefs, die auch dazu führt, dass alle wichtigen
Posten mit Orbáns Unterstützern besetzt werden.
Die praktische Konsequenz des Urteils ist die gleiche: Orbán muss das
Gesetz ändern. Aber die politische Wirkung des Richterspruchs ist
dementsprechend schwächer. Das zeigt die großen Schwächen des
EU-Rechtssystems. Die Kommission ging davon aus, dass eine Klage gegen
Ungarn wegen Verletzung der demokratischen Prinzipien keinen Erfolg haben
würde. Die entsprechenden Artikel in den EU-Verträgen seien zu schwammig.
Deshalb hat sich die Behörde auf den Vorwand der Altersdiskriminierung
zurückgezogen. Die Demokratie in der Europäischen Union muss aber mit
Gesetzen geschützt werden, die eine schleichende Entdemokratisierung wie in
Ungarn aufhalten können. Damit sich die EU-Mitgliedstaaten nicht mehr auf
Urteile wie das jetzige verlassen müssen, sollten sie schleunigst daran
arbeiten.
6 Nov 2012
## AUTOREN
DIR Ruth Reichstein
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