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       # taz.de -- Debakel um Verfassungsschutz: V wie verlorenes Vertrauen
       
       > Nach dem Auffliegen weiterer V-Leute im Umfeld des NSU wächst die Kritik
       > an den Ämtern. Kommt jetzt der Spitzel-TÜV?
       
   IMG Bild: Mitschwimmer, führende Köpfe, Scharfmacher – hat sich der Staat zum Aufbauhelfer der braunen Szene in Deutschland gemacht?
       
       BERLIN taz | Die ideale „Vertrauensperson“ für den Verfassungsschutz hat
       keine Kinder, keine Schulden und nichts mit Drogen, Spielsucht oder Waffen
       zu tun. Auch vorbestraft sollte ein V-Mann nicht sein, erst recht nicht
       wegen eines Kapitaldelikts. Politische Mandate seien in der Regel ein
       Hindernis, Führungsfiguren als Spitzel ungeeignet.
       
       So schilderte es vor Kurzem ein ranghoher Sicherheitsbeamter in kleiner
       Runde in Berlin. Man suche „in der Szene anerkannte Mitschwimmer“ mit einer
       gewissen Bauernschläue, bereit zum Verrat gegen Geld.
       
       Die Geheimdienste suchen V-Leute, die Neonazis sind, sein müssen. Aber es
       sollen Neonazis sein, die ehrlich mit dem verhassten Staat
       zusammenarbeiten. Geht das?
       
       Für den Staat war es schon immer ein riskantes Spiel. Doch seit dem
       Auffliegen des NSU werden die Zweifel am V-Leute-System immer lauter. Denn
       obwohl die rechtsextreme Szene mit Spitzeln durchsetzt ist, konnte die
       Terrorzelle mordend durchs Land ziehen. Mindestens fünf V-Leute von Polizei
       und Verfassungsschutz stehen auf einer geheimen Liste mit den 100
       „relevanten Personen“ im Umfeld des NSU. Darunter ein Mann, der dem
       späteren Terrortrio vor dem Abtauchen TNT besorgte.
       
       ## Spitzel-Stopp
       
       Als Konsequenz aus dem Debakel fordert der Linke-Geheimdienstexperte
       Wolfgang Neskovic nun einen Spitzel-Stopp wegen nicht nachgewiesenen
       Nutzens. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) glaubt dagegen, der
       Einsatz von V-Leuten sei „unverzichtbar“, NSU hin oder her. Doch auch er
       weiß: Weitermachen wie bisher können die Behörden nicht. Denn die 17
       Inlandsgeheimdienste wissen mitunter noch nicht mal, welchen Neonazi das
       jeweils andere Amt als V-Mann führt. Dieses Wirrwarr hat schon 2003 das
       erste Verbotsverfahren gegen die NPD scheitern lassen.
       
       In den letzten Wochen gerieten gleich mehrere V-Leute in den Fokus der
       Öffentlichkeit. Einige wurden schon vor Jahren enttarnt, andere flogen erst
       jetzt auf. Dem in Geheimdienstskreisen verbreiteten Ideal entsprechen nur
       die wenigsten. Manche wurden straffällig, teils wegen schwerer Delikte.
       Viele waren alles andere als „Mitschwimmer“ – sie waren führende Köpfe und
       Scharfmacher.
       
       In Baden-Württemberg verdichten sich die Hinweise, dass der Gründer eines
       deutschen Ablegers des rassistischen Ku-Klux-Klans (KKK) zeitweise V-Mann
       des Verfassungsschutzes war – wobei aber zweifelhaft ist, ob auch während
       oder nur vor der Existenz seiner KKK-Gruppe. Schon Ende der 90er trat der
       Neonazibarde Achim S. bei Veranstaltungen der NPD auf. Im Jahr 2000 rief er
       dann in einem Lied die „arischen Krieger der weißen Rasse“ auf, Europa zu
       befreien. In dieses Jahr fiel auch die Gründung seines bis 2002 aktiven
       KKK-Ablegers, für den er etwa 20 Mitglieder aus ganz Deutschland
       rekrutierte.
       
       ## Thomas R., Topinformant
       
       Die Affäre beschäftigt nun auch den NSU-Untersuchungsausschuss des
       Bundestags – weil im KKK auch zwei Polizisten mitmischten, die später
       Kollegen des NSU-Opfers Michèle Kiesewetter waren. Und auch, weil das
       Bundesamt für Verfassungsschutz einen eigenen V-Mann in dem KKK-Ableger
       führte: Thomas R. aus Halle. Der war ein Topinformant, weit über den KKK
       hinaus. Von 1994 bis 2007 lieferte R. unter dem Decknamen „Corelli“ Interna
       aus der Neonaziszene. Für die Behörden ist seine Enttarnung ein Desaster.
       
       Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele fragt sich dagegen
       nach der Enttarnung „Corellis“, wie der Staat so jemanden je als bezahlten
       Zuträger anheuern konnte. In seinen Augen war der Mann ein „Antreiber der
       Szene, ein Hetzer, wie er im Buche steht“.
       
       Um die Jahrtausendwende war Thomas R. einer der wichtigsten Neonazis in
       Sachsen-Anhalt, galt dort als führender Kopf des ultraradikalen
       Blood-&-Honour-Netzes. Er war aber auch schon früh mit der Neonaziszene in
       Westdeutschland verbandelt. Anfang der 90er fand er eine Heimat in der
       Nationalistischen Front (NF) um Meinolf Schönborn, der mit einem
       sogenannten Nationalen Einsatzkommando paramilitärische Zellen aufbauen
       wollte. Die NF wurde im November 1992 verboten, ihre Anhänger machten
       weiter.
       
       ## Bundesweiter Neonazitreffpunkt
       
       Thomas R. wohnte in Schönborns Haus in Detmold-Pivitsheide, einem
       bundesweiten Neonazitreffpunkt. Er feierte hier noch seinen 19. Geburtstag
       und zog dann zurück nach Halle. Seit mindestens 1992 spitzelte er für den
       Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, bevor er an das Bundesamt abgegeben
       wurde.
       
       Thomas R. fotografierte auf Nazidemos in mehren Bundesländern und legte ein
       großes Bildarchiv an – perfekt für seine Geldgeber vom Verfassungsschutz.
       Auch online war Thomas R. schon früh unterwegs. „Gesetze kann man immer
       umgehen, legal oder illegal im Untergrund“, schrieb er einmal im einst
       einflussreichen Thule-Netz.
       
       Ab Ende der 90er betrieb Thomas R. gleich eine ganze Reihe rechtsextremer
       Websites. Brisant: Auf einer befand sich der Onlineauftritt des
       neonazistischen Fanzines Der Weisse Wolf. Im Printheft wurde 2002 der NSU
       erstmals öffentlich erwähnt – neun Jahre bevor die Terrorzelle aufflog.
       Weil sein Name auf einer Adressliste des NSU-Terroristen Uwe Mundlos stand,
       die nach Abtauchen des Trios 1998 in einer Garage gefunden wurde,
       interessiert sich heute auch das BKA für Thomas R. Rechtsextremen kommen
       solche Enthüllungen gerade recht. Sie fabulieren sich eine durch den Staat
       gesteuerte NSU-Zelle zusammen. Dafür gibt es keinerlei Hinweise. Aber für
       den Streit über Sinn und Unsinn von V-Leuten gibt es immer mehr
       Anschauungsmaterial.
       
       ## Auf Mundlos' Kontaktliste
       
       In Bayern sorgt gerade der Fall Kai D. für Wirbel. Der zog Ende der 80er
       von Berlin nach Oberfranken, wo ihn der bayerische Verfassungsschutz als
       Quelle anheuerte. Auch er stand auf Mundlos’ Kontaktliste, was immer das in
       seinem Fall bedeutet.
       
       Sicher ist: Kai D. spielte eine führende Rolle in der Szene, nicht nur in
       Bayern, auch in Thüringen. Mehrfach wurde gegen ihn wegen Verdachts der
       Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, weil er zu Straftaten
       gegen politische Gegner und Polizisten aufgerufen haben soll. Laut
       Ermittlungsakten war er 1996 auch Teil eines „Aktionskomitees Rudolf Heß“,
       das einen Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter in Worms organisierte.
       Dort marschierten auch die späteren NSU-Mitglieder Mundlos und Beate
       Zschäpe.
       
       Als Kai D. am Tag des geplanten Aufmarschs aus Luxemburg einreiste, nahm
       ihn die Polizei fest. Laut Vernehmungsprotokoll drohte D. den Beamten:
       „Hiermit teile ich Ihnen klar und deutlich mit, dass etwas passieren
       könnte, falls ich und andere inhaftierte Kameraden bis zu einem gewissen
       Zeitpunkt nicht entlassen werden.“ Es „könnten zum Beispiel Anschläge
       verübt werden“. Ein „Vertrauensmann“ des Verfassungsschutzes, der der
       Polizei mit Anschlägen droht?
       
       ## V-Mann „Piato“
       
       Es gibt noch weitere krasse Fälle. Carsten S. zum Beispiel. Der wurde 1995
       zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, mit anderen
       Neonazis einen nigerianischen Flüchtling zu ermorden – kein Hinderungsgrund
       für den Brandenburger Verfassungsschutz, der ihn als V-Mann „Piato“ anwarb.
       Carsten S. kam bald wieder frei – und hat dem Geheimdienst später auch über
       das untergetauchte Neonazitrio berichtet, so wie auch ein langjähriger
       V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes.
       
       Tino Brandt war von 1994 bis 2001 unter den Tarnnamen „Otto“ und „Oskar“
       der Topverdiener unter den Spitzeln, rund 200.000 D-Mark bekam er
       insgesamt. Für Kritiker hat sich der Staat damit zum Aufbauhelfer der
       Neonaziszene gemacht: Brandt galt als führender Kopf der
       Anti-Antifa-Ostthüringen und deren Nachfolgeorganisation Thüringer
       Heimatschutz (THS) – einer braunen Truppe, in der sich auch die späteren
       NSU-Terroristen tummelten.
       
       Thüringische Verfassungsschützer beteuern dagegen bis heute, Brandt sei ein
       guter V-Mann gewesen. Der ehemalige Bundesrichter Gerhard Schäfer, der für
       die Landesregierung die NSU-Affäre untersuchte, wunderte sich zwar über die
       Höhe seines V-Mann-Honorars, kam aber zu dem Schluss: Der Wert der Infos,
       die Brandt lieferte, sei hoch gewesen – auch jener zum abgetauchten
       NSU-Trio.
       
       Allein: Sie führten zu nichts, da der Verfassungsschutz brisante Hinweise
       weder an die Polizei noch an den Bund weiterleitete.
       
       Bisher konnte es sogar passieren, dass sich die V-Leute von Bund und
       Ländern gegenseitig bespitzeln. Im Innenministerium in Berlin ist man daher
       zumindest gewillt, ein zentrales V-Leute-Register anzulegen.
       
       ## Klare Regeln
       
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht das nicht
       weit genug. Sie will ein V-Leute-Gesetz mit klaren Regeln zum Werben,
       Führen und zur Kontrolle der Spitzel. Auch die SPD sieht größeren
       Reformbedarf. Es müsse festgelegt werden, bei welchen Vorstrafen ein V-Mann
       untragbar ist – und zugleich ausgeschlossen sein, dass mit dem Geld
       Neonazistrukturen gestärkt werden. Dass der Verfassungsschutz ganz auf
       V-Leute verzichten wird, ist unrealistisch. Nur die Linkspartei fordert
       dies, schon die Grünen sehen das Abschalten aller Zuträger skeptisch.
       
       Doch wo Spitzel am Werk sind, ist der nächste Skandal nicht weit.
       Diskutiert wird daher, dass ein Geheimgremium des Parlaments oder ein
       Richter jeden V-Mann-Einsatz vorab genehmigen soll – eine Art Spitzel-TÜV.
       
       Doch selbst in Geheimdienstkreisen heißt es: „Niemand kann für einen V-Mann
       die Hand voll ins Feuer legen.“
       
       Nazis bleiben Nazis.
       
       27 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR S. Erb
   DIR W. Schmidt
       
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