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       # taz.de -- Geringfügige Beschäftigung: Minijobs bald für 450 Euro
       
       > Der Bundestag beschließt die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 Euro.
       > Die Opposition warnt, dass Arbeitgeber noch mehr normale Jobs umwandeln
       > könnten.
       
   IMG Bild: Höhere Verdienstgrenze: In der Gastronomie gibt es viele Minijobs.
       
       BERLIN taz | Die Kritiker warnten und schimpften. Aber es half nicht: Der
       Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP, die
       Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von bisher 400 Euro ab dem
       1. Januar auf 450 Euro im Monat anzuheben.
       
       Die Anhebung ist die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit dem
       Jahre 2003. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl
       Schiewerling (CDU) erklärte, damit werde ein „Inflationsausgleich“ und „ein
       Stück Gerechtigkeit“ für die MinijobberInnen geschaffen.
       
       Von der Opposition kam heftige Kritik. „Niemand glaubt ernsthaft, dass es
       sich um eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung handelt“, sagte
       die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. „Die
       Arbeitgeber werden nicht die Stundenlöhne erhöhen, sondern allenfalls die
       Wochenarbeitszeit ausweiten.“ Die Sprecherin der Gewerkschaft
       Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Karin Vladimirov, sagte der taz, in der
       Gaststättenbranche sei inzwischen jede zweite Stelle ein Minijob.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies
       allerdings daraufhin, dass nur bei 10 Prozent der Minijobs derzeit die
       Verdienstgrenze von 400 Euro erreicht werde. Für den Großteil der
       MinijobberInnen sei die Anhebung daher ohne Bedeutung.
       
       ## Beschäftigte sind nicht krankenversichert
       
       Für einen Minijob wird nur eine pauschale Abgabe in Höhe von rund 30
       Prozent vom Arbeitgeber verlangt. Die Beschäftigten zahlen keine Abgaben
       und sind daher mit den Minijobs nicht krankenversichert. Nach einer
       Erhebung der Hans-Böckler-Stiftung zahlen die Unternehmer den Minijobbern
       vor allem Niedriglöhne.
       
       Ab dem 1. Januar sollen die geringfügig Beschäftigten automatisch in der
       gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied werden. Es sei denn, sie legen
       Widerspruch ein. Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Großteil der
       MinijobberInnen auf die Versicherungspflicht verzichten werde, da die
       Arbeitnehmer sonst eigene Beiträge für die Rentenkassen zahlen müssten. Bei
       einem Verdienst von 450 Euro wären dies 22 Euro aus eigener Tasche.
       
       Ende des vergangenen Jahres gab es in Deutschland rund 7,5 Millionen
       Minijobs, davon ackerten rund 4,9 Millionen ausschließlich in der
       geringfügigen Beschäftigung. Oft handelt es sich dabei um Ehefrauen, die
       über ihre Ehemänner krankenversichert sind. Ein Drittel der MinijobberInnen
       betreibt den Job neben einem Hauptberuf und ist dann über diesen
       sozialversichert.
       
       Auch die Obergrenzen für sogenannten Midijobber sollen mit Wirkung vom 1.
       Januar an von 800 auf 850 Euro erhöht werden. Dabei handelt es sich um eine
       Gleitzone mit Verdiensten zwischen dann 450 und 850 Euro. In dieser
       Gleitzone sind die ArbeitnehmerInnen sozialversicherungspflichtig
       beschäftigt und damit auch krankenversichert. Die Sozialbeiträge steigen
       jedoch prozentual erst langsam an. Ende 2011 gab es in Deutschland 1,3
       Millionen MidijobberInnen.
       
       25 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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