URI: 
       # taz.de -- Brüssel stärkt Passagier-Rechte: Bei Verspätung zahlt die Airline
       
       > Auf Fluglinien kommen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Die obersten
       > EU-Richter urteilten: Ab Verspätungen von drei Stunden wird eine
       > Entschädigung gezahlt.
       
   IMG Bild: Zumindest gibt's ab jetzt die Kohle zurück.
       
       LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die
       Rechte von Fluggästen gestärkt. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden
       muss den Passagieren einen Ausgleich gezahlt werden. Eine so große
       Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen.
       
       In beiden Fällen habe der Kunde Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und
       600 Euro, entschied das oberste europäische Gericht am Dienstag in
       Luxemburg. Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund
       für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Fluglinie nicht
       beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählten extreme
       Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik.
       
       Mit dem Urteil bestätigte der EuGH seine frühere Rechtsprechung aus dem
       Jahr 2009. In der Praxis beklagen Verbraucherschützer immer wieder, dass
       die Fluggesellschaften sich weigern, bei Verspätung Entschädigungen zu
       zahlen.
       
       Bereits vor gut drei Wochen hatten die EU-Richter in zwei Urteilen
       festgelegt, dass Fluglinien Entschädigung zahlen müssen, wenn sie Kunden
       aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitnehmen. Dies
       betrifft etwa Umbuchungen auf einen anderen Flug als Spätfolge eines
       Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft
       Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbuche, obwohl die
       Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichten.
       
       In dem Urteil vom Dienstag legten die Richter eine EU-Verordnung von 2004
       aus. Sie staffelt die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der
       Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1500
       Kilometern oder weniger an, maximal können es 600 Euro sein.
       
       ## Unannehmlichkeit Zeitverlust
       
       Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei
       Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie
       Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, „da sie ähnliche
       Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust“.
       
       Die Regeln seien mit internationalen Vereinbarungen wie dem Übereinkommen
       von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr vereinbar. Da die
       Ausgleichspflicht nicht alle, sondern nur große Verspätungen betreffe, sei
       sie verhältnismäßig. Das Urteil gelte zeitlich unbegrenzt.
       
       Die Richter fassten zwei Fälle zusammen. In dem einen hatten mehrere
       Fluggäste die Lufthansa verklagt, weil ihr Flug 24 Stunden Verspätung
       hatte. In der anderen Rechtssache hatten die Unternehmen TUI Travel,
       British Airways, EasyJet Airline und die International Air Transport
       Association (IATA) in Großbritannien geklagt, weil sie sich nicht zu
       Ausgleichszahlungen an Gäste verspäteter Flüge verpflichten wollten und mit
       diesem Ansinnen bei der Behörde für Ziviluftfahrt gescheitert waren.
       
       23 Oct 2012
       
       ## TAGS
       
   DIR Fluglinie
   DIR Airline
   DIR Flüge
   DIR Verspätung
   DIR Verbraucher
   DIR Verspätung
   DIR Airline
   DIR Lufthansa
   DIR Fluglinie
   DIR Flüge
   DIR Kreuzfahrt
   DIR Gammelfleisch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kolumne Ich meld mich: Rest in Brest
       
       Die Kunst, enstpannt unterwegs zu sein und auch den Ärger beim Flugausfall
       mit Cidre und Austern hinunterzuspülen. Eine Selbsterfahrung.
       
   DIR Entschädigung für Flugreisen: Reisende kennen Ansprüche nicht
       
       Jahrelang haben die Airlines eine einheitliche Schlichtungsstelle
       blockiert. Jetzt gibt die Bundesregierung dem Druck der
       Luftfahrtunternehmen nach.
       
   DIR Tarifkonflikt bei Lufthansa gelöst: Mehr Lohn, mehr Sicherheit
       
       Eine Jobgarantie bis Ende 2014 und mehr Geld: Darauf hat sich die Lufthansa
       im Streit mit den Flugbegleitern geeinigt. Die Gewerkschaftsmitglieder
       müssen noch zustimmen.
       
   DIR Regierung beugt sich Luftfahrtlobby: Steuerrabatte für Airlines verlängert
       
       Entgegen der gesetzlichen Vorgabe, verzichtet die Regierung auf die
       Anhebung der Flugticketabgabe. Obwohl die Airlines keine
       Emissionszertifikate kaufen.
       
   DIR Peinliche Ticket-Panne bei Alitalia: Umsonst nach Abu Dhabi fliegen
       
       Eine 25-Prozent-Werbeaktion ging nach hinten los: Ein Programmierfehler
       sorgte dafür, dass Tausende Facebook-Nutzer kostenlose Tickets bei Alitalia
       buchten.
       
   DIR EU-Gerichtsurteil zur Werbung: „Sie haben gewonnen“? Verboten!
       
       Köderangebote mit vermeintlichen Gratis-Kreuzfahrten sind illegal, urteilt
       der EuGH. Das gilt auch, wenn der Gewinner nur geringe Summen zuzahlen
       muss.
       
   DIR Großmetzgerei unterliegt vor Gericht: Grünliche Leber mit Rattenkot
       
       Schimmelig faulig, ranzig. Kontrolleure fanden verrottetes Fleisch bei
       Vinzensmurr. Die bayerische Metzgereikette wollte eine Veröffentlichung
       verhindern – vergeblich.
       
   DIR Energiewende-Kosten-Index: Nur nicht durchdrehen!
       
       Die politische Diskussion um die Kosten der Energiewende beruht auf
       falschen Annahmen, sagt das Öko-Institut. Sie seien günstiger als
       angenommen.