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       # taz.de -- Gemeinnützigkeit von Organisationen: Keine Sache des Verfassungsschutzes
       
       > Schwarz-Gelb wollte Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn sie im
       > Verfassungsschutzbericht genannt werden. Nun nicht mehr.
       
   IMG Bild: Angst vor dem Schredder: Protest gegen die Regierungspläne.
       
       BERLIN taz | Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in
       Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Verfassungsschutz.
       Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die
       dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen.
       
       Darauf verständigten sich Finanzpolitiker der schwarz-gelben Koalition.
       Nach den Plänen der Regierung sollte den Vereinen die Gemeinnützigkeit
       aberkannt werden, wenn sie in einen der Verfassungsschutzberichte der
       Länder oder des Bundes auch nur erwähnt werden.
       
       Dagegen hätten sich Vereine und Organisationen nur wehren können, indem sie
       gegen den Verfassungsschutzbericht vorgehen. Der geplante Entwurf des
       Gesetzes hatte für Widerstand gesorgt. An die Gemeinnützigkeit der Vereine
       sind erhebliche Steuervorteile geknüpft. Jutta Sundermann vom
       Attac-Koordinierungskreis ist mit der Entscheidung der Koalition zufrieden:
       „Wir sind glücklich darüber, dass unser Protest so kurzfristig Ergebnisse
       gezeigt hat, hier knallen gerade die Sektkorken.“
       
       Der Grund für die Wende ist weniger das Mitleid der Regierungsfraktionen
       mit als extremistisch eingestuften Organisationen, als eine pragmatische
       Sachentscheidung. Denn Juristen hatten schon länger über eine unzulässige
       Rechtswegverkürzung verklagt. Im Ergebnis hätten betroffene Organisationen
       zunächst gegen die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht vorgehen müssen.
       
       Das sieht auch Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, als den
       Hauptgrund an: „Auch der Verfassungsschutz macht Fehler. Es dürfen deshalb
       nicht automatisch rechtliche Folgen geschaffen werden, nur weil eine
       Organisation aufgeführt ist“, sagte Binding der taz.
       
       Auch bei der Union, die die Änderung forciert hatte, ist man plötzlich
       dieser Ansicht. „Der Rechtsschutz wäre zu stark verkürzt worden, ohne dass
       bereits festgestanden hätte, ob diese Organisationen wirklich
       verfassungsfeindlich sind“, so Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer
       Sprecher der Unionsfraktion. Man wolle darauf hinwirken, dass die
       Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern einheitlicher und deutlicher
       ausgestaltet werden, so Flosbach weiter.
       
       Die Kritik daran wird in einem Bericht zum Gesetzentwurf formuliert. Für
       die Organisationen bleibt mit der Entscheidung alles beim Alten. Wird ihre
       Gemeinnützigkeit aberkannt, können sie den normalen Rechtsweg gegen die
       Entscheidung der Finanzämter beschreiten.
       
       19 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johannes Wendt
       
       ## TAGS
       
   DIR Attac
       
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