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       # taz.de -- Hilfsfonds für Banken bleiben bestehen: Mögliches Minus ausgleichen
       
       > Der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin soll bis Ende 2014 verlängert
       > werden. Die gesetzliche Frist endet bisher 2012. Der Kreis der
       > Antragsberechtigten verkleinert sich.
       
   IMG Bild: Die Regierung verlängert die Fristen für die Bankenrettung.
       
       BERLIN dapd | Fristverlängerung für Deutschlands Banken: Die Institute
       sollen auch nach Ablauf dieses Jahres noch Hilfen aus dem staatlichen
       Rettungsfonds Soffin in Anspruch nehmen können. Das Bundeskabinett befasst
       dazu sich am Mittwoch mit einer Vorlage aus dem Finanzministerium. Damit
       wären Anträge auf Hilfe bis Ende 2014 möglich, wie es aus Regierungskreisen
       hieß. Nach bisheriger Gesetzeslage endet die Frist Ende 2012.
       
       Hintergrund der Verlängerung ist, dass eine europäische Lösung auf sich
       warten lässt. Der „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“, kurz Soffin, war
       erstmals in der Finanzkrise 2008 eingerichtet worden. Bis Ende 2009 konnten
       angeschlagene Institute Unterstützung beantragen.
       
       Ende vergangenen Jahres brachte die Regierung dann vor dem Hintergrund der
       Krise im Euroraum die Reaktivierung des Fonds auf den Weg. Der Soffin kann
       den Banken Kredite in Höhe von maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung
       stellen sowie 400 Milliarden Euro an Garantien.
       
       Mit der Verlängerung sollen nun auch einige Veränderungen am Soffin
       beschlossen werden, wie es aus Regierungskreisen weiter hieß. Unter anderem
       ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten zu verkleinern. Nur
       Institute, die die Bankenabgabe zahlen, sollen künftig Soffin-Hilfe
       bekommen können.
       
       ## Finale Abrechnung
       
       Die Einnahmen aus der Bankenabgabe ab Inkrafttreten der neuen Regelungen
       sollen außerdem dazu benutzt werden, ein mögliches Minus bei der finalen
       Abrechnung des Fonds auszugleichen. Falls die Mittel dazu nicht reichen,
       könnten die Banken zur Zahlung einer Sonderabgabe verpflichtet werden.
       
       Endgültig aufgelöst werden soll der Fonds erst, nachdem der Bundestag dem
       zugestimmt hat. Schließlich ist noch vorgesehen, die Kompetenzen des
       sogenannten Soffin-Lenkungsausschusses zu erweitern. In dem Gremium sind
       das Finanz-, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium vertreten. Außerdem
       entsenden das Kanzleramt und die Länder jeweils einen Vertreter.
       
       In Regierungskreisen hieß es zum Hintergrund der geplanten
       Soffin-Verlängerung, eine dramatische Lage im hiesigen Bankensektor sei
       zwar nicht abzusehen. Es sei aber notwendig, die Möglichkeiten zur
       Bankenrettung so lange beizubehalten, bis einheitliche europäische Regeln
       zur Restrukturierung von Geldinstituten fertig und einsatzbereit seien.
       Dies sei erst für 2015 zu erwarten.
       
       Die Kabinettsvorlage des Finanzministeriums ist eine sogenannte
       Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Diese sollen den
       eigentlichen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Aus Regierungskreisen
       hieß es, die erste Lesung im Parlament solle es möglichst noch im Oktober
       geben.
       
       17 Oct 2012
       
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