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       # taz.de -- Rechtsrocker für NSU-Solisong verurteilt: Eindeutig strafbar
       
       > Der Neonazi-Sänger Daniel Giese ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
       > worden. Mit seinen Songs habe er die Morde des NSU gebilligt.
       
   IMG Bild: „Gigi“ (l.) nach seiner Verurteilung.
       
       HAMBURG taz | Daniel Giese fühlt sich unschuldig. Gleich zu Prozessbeginn
       ließ der Rechtsrocksänger eine Erklärung vorlesen: Eine Anwältin habe den
       Text des Songs „Döner-Killer“ für rechtlich unbedenklich erklärt. Doch das
       Amtsgericht Meppen teilte die Einschätzung nicht und verurteilte den
       Neonazi wegen der Billigung von Straftaten und Volksverhetzung zu einer
       Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre auf
       Bewährung ausgesetzt.
       
       „An der Eindeutigkeit des Songs ließ das Gericht keine Zweifel aufkommen“,
       sagte Hermann Schütte, Direktor des Amtsgerichts, der taz. Gut eineinhalb
       Jahre bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU und seine Mordserie an Unternehmern
       mit Migrationshintergrund aufflog, veröffentlichte Giese den Song
       „Döner-Killer“. Auf der CD „Adolf Hitler lebt“ singt der 42-Jährige in dem
       Lied: „Neunmal hat er es jetzt schon getan. Bei allen Kebabs herrscht Angst
       und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern
       spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug“.
       
       Seit November 2011 wird deshalb auch spekuliert wann Giese wie viel über
       die Morde des NSU wusste. In diesem Verfahren ging es aber nicht um
       mögliche Verbindungen Gieses zur NSU oder um die Frage, ob er mit dem Lied
       Täterwissen offenbare. Eine Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des
       Naziregimes hatte zu dem Verfahren geführt.
       
       Vor dem Amtsgericht hatte Gieses Anwältin erklärt, dass die
       Staatsanwaltschaft Osnabrück den Text „bewusst falsch interpretiere“. Als
       Entlastungszeugin trat die Rechtsanwältin Gisa Pahl auf. Sie war es, die
       den Song als „rechtlich einwandfrei“ eingestuft hatte. Seit Jahren vertritt
       die Hamburger Anwältin auch Rechtsextremisten und überprüft deren Texte –
       das Gericht stufte sie deshalb als Teil der rechtsextremen Szene ein. „Nur
       wenn ein unabhängiger Anwalt den Text bewertet hätte, hätte es eine
       rechtliche Relevanz“, sagte Schütte.
       
       Der Anklage lagen 3 Lieder der CD, die mittlerweile als jugendgefährdend
       indiziert ist, zugrunde. Außer der Verhöhnung der Opfer im
       „Döner-Killer“-Song, so die Staatsanwaltschaft, würde in dem Lied „Bis nach
       Istanbul“ eine Rückführung der in Deutschland lebenden Ausländer in den
       Zusammenhang mit der Deportation der Juden im NS-Staat gestellt. Im
       „Geschwür am After“ würde die Geschichtsschreibung über das
       Vernichtungslager Auschwitz verunglimpft und sei somit als „Auschwitz-Lüge“
       zu bestrafen.
       
       In der Szene ist Giese ein Star. Sein Musikprojekt „Gigi und die braunen
       Stadtmusikanten“ spielt zu bekannten Melodien rechtsextreme Texte. Außerdem
       ist er Frontmann der Band „Stahlgewitter“. Seine Anwältin kündigte an,
       Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
       
       15 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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