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       # taz.de -- Funkzellenabfragen: Rot-Schwarz filzt weiter Handys
       
       > Koalition will mit einer Bundesratsinitiative die Rahmenbedingungen für
       > die umstrittene Funkzellenabfrage klären.
       
   IMG Bild: Wird häufiger als nötig kontrolliert: Handynutzerin in Berlin.
       
       Die Regierungskoalition will an der umstrittenen Funkzellenabfrage für die
       Verbrecherjagd festhalten und dafür die Rahmenbedingungen konkretisieren.
       SPD und CDU einigten sich am Mittwoch darauf, die Maßnahme über eine
       Bundesratsinitiative gesetzlich auf schwere Straftaten beschränken zu
       wollen. Zudem sollen die Bürger besser informiert werden, sollten sie
       erfasst worden sein, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.
       
       Die massenhaften Überprüfung von Handydaten ist umstritten, da vor allem
       Unbeteiligte betroffen sind. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix
       kritisierte jüngst erhebliche Mängel. So sei das „letzte Mittel bei der
       Polizeiarbeit“ zur Alltagsmaßnahme geworden. Oft fehle eine Begründung.
       Betroffene seien nicht wie vorgeschrieben informiert worden.
       
       Die Rechtspolitiker Sven Kohlmeier (SPD) und Sven Rissmann (CDU) erklärten,
       im „Herbst der Entscheidungen“ würden „Grundrechtsschutz und
       Strafverfolgungsinteresse“ in Ausgleich gebracht. „Vorstellbar ist es,
       Betroffene über eine Internetseite zu informieren“, sagte Rissmann. Der
       technische und finanzielle Aufwand müsse nun geprüft werden.
       
       Bei der Abfrage werden anonyme Daten von Mobilfunknutzern in einem
       bestimmten Gebiet und Zeitraum erhoben. Dazu zählen etwa Rufnummer,
       Anfangs- und Endzeit von Gesprächen sowie der ungefähre Standort. Die
       Anschlussinhaber werden erst nach weiteren Anhaltspunkten ermittelt. Laut
       Polizei ist dies in weniger als einem Prozent der Fall. Zwischen 2009 und
       Ende Juli 2012 wurde die Funkzellenabfrage in 1.109 Verfahren eingesetzt.
       In 116 Fällen wurden neue Ermittlungsanhalte gewonnen – ob damit Täter
       überführt werden konnten, ist jedoch unklar.
       
       10 Oct 2012
       
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