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       # taz.de -- Probleme beim Weser-Kurier: Stammes-Krieg im Pressehaus
       
       > Der Vertrag des "Weser Kurier"-Geschäftsführers Ulrich Hackmack ist
       > "nichtig", bestätigt der BGH. Das Problem: Bei erneuter Abstimmung würde
       > er nicht wiedergewählt
       
   IMG Bild: Hat Probleme auf höchster Ebene: der Weser-Kurier.
       
       BREMEN taz | Ulrich Hackmack, der allgewaltige Vorstandsvorsitzende der
       Weser Kurier-Konzerngruppe „Bremer Tageszeitungen-AG“ (BTAG), ist in
       Urlaub. Nein, nicht beurlaubt. Am 8. Oktober ist er wieder im Haus, sagt
       sein Sekretariat. Obwohl sein Vertrag „nichtig“ ist, rechtswidrig, wie nach
       einem Spruch des Bundesgerichtshofes (BGH) nun feststeht. Das Bremer
       Oberlandesgericht hatte das schon 2011 festgestellt. Der Aufsichtsrat hatte
       genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Aber der Verlag wollte über den
       Bundesgerichtshof eine Revision erzwingen. Dies hat der BGH am 18.
       September zurückgewiesen.
       
       Was nun? Der Aufsichtsrat eines Unternehmens hat darauf zu achten, dass
       sich eine Gesellschaft rechtskonform verhält. „Keine automatischen
       Konsequenzen“ habe die nun festgestellte Rechtsgültigkeit des Urteils von
       2011 und damit der Hackmack-Vertrag von 2009, wird der Belegschaft des
       Weser Kuriers in einer „Mitarbeiterinformation“ des Vorstandes mitgeteilt.
       „Nichtig“ war die Verlängerung des Vorstandsvertrages von 2009 aus formalen
       Gründen: Der Tagesordnungspunkt stand schlicht nicht in der Einladung.
       Warum, fragt man sich verwundert, führt der Verlag einen jahrelangen
       juristischen Kleinkrieg bis hin zum Bundesgerichtshof, anstatt die Sitzung
       schlicht mit korrekter Einladung zu wiederholen und den Beschluss zu
       heilen?
       
       Die Antwort liegt in der Kultur der Eigentümer-Erben der Familien Hackmack
       und Meyer, die in dem Bremer Urteil auch als „Stämme“ bezeichnet werden.
       Das Kriegsbeil ist seit Jahren ausgegraben zwischen diesen Stämmen. Und
       2009 hat eine alte Dame, die eigentlich zum Stamme „Meyer“ gehört, für
       Hackmack gestimmt. So gab es eine klare Mehrheit – aber eben ohne korrekte
       Einladung. Inzwischen sind diese Anteile an Christian Güssow verkauft, den
       Haupterben des Stammes-Gründers Hermann Rudolf Meyer – und der ist der
       Kläger, der sich nun vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt hat. Güssow
       verfügt heute über 50 Prozent der Aktien des nicht börsenorientierten
       Unternehmens BTAG, hält die selbstherrliche Vorstandstätigkeit von Ulrich
       Hackmack für eine Katastrophe für das Unternehmen und hätte sie gern schon
       2009 beendet gesehen. Eine Erneuerung des „nichtigen“
       Aufsichtsratsbeschluss von 2009 kann es daher nicht geben.
       
       Inzwischen gibt es seit dem 1. März drei weitere Vorstandsmitglieder.
       Beobachter der Szene fragten sich schon, was die denn zu tun haben neben
       dem allgewaltigen Ulrich Hackmack, der bisher auch keinen neben sich
       brauchte. Nach der Satzung der BTAG darf eigentlich kein Vertreter eines
       der beiden Besitzer-Stämme im Vorstand sein, es sei denn, der Aufsichtsrat
       beschließt eine Ausnahme. Damals, 2009, war die Begründung für die
       Verlängerung des Hackmack-Vertrages, dass der Aufsichtsrat die rechtzeitige
       Bestellung eines Nachfolgers verpennt hatte und „hinreichende Zeit für die
       optimale Besetzung“ des Postens gewonnen werden müsse. Da diese Zeit seit
       2009 hinreichend zur Verfügung stand, entfällt die Begründung und Hackmacks
       Urlaub könnte so in eine „Beurlaubung“ übergehen.
       
       Nicht nur die „Opfer“ der Hackmack-Ära warten nun gespannt, wie der Krieg
       der Stämme ausgeht, sondern auch die Opfer der Chefredakteurin Silke
       Hellwig. Ihre Bestellung im September 2011 war ein Herzensanliegen von
       Ulrich Hackmack und hat im Hause des Weser Kuriers schnell zu ähnlich
       tiefgreifenden Missstimmungen geführt wie ihre Rolle als Chefin von
       buten&binnen vor ihrer Absetzung im Hause Radio Bremen. Sie hat, für eine
       Chefredakteurin ungewöhnlich, ein zweijähriges Rückkehrrecht in ihren alten
       Vertrag bei Radio Bremen.
       
       Die offizielle Mitarbeiterinformation des Weser Kuriers enthält zur Frage,
       was nun die Konsequenzen der Rechtswidrigkeit der Anstellung seines
       Geschäftsführers sind, nur eine auffallend sybillinische Floskel: „Keine
       automatischen Konsequenzen“ habe das Urteil. Der Aufsichtsrat, der
       Konsequenzen ziehen kann, tagt noch im Oktober 2012.
       
       3 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wolschner
       
       ## TAGS
       
   DIR Weser-Kurier
       
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