# taz.de -- Verfassungbeschwerde abgelehnt: GEZ-Gebühr für Computer legal
> Für „neuartige Rundfunkgeräte“ wie internetfähige PCs muss eine
> Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied jetzt das
> Bundesverfassungsgericht.
IMG Bild: Geht in Ordnung, wenn die Nutzer von internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
FREIBURG taz | Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Nutzer von
internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und bestätigte dabei ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010.
Computer, mit denen per Livestream Hörfunk- und Fernsehprogramme genutzt
werden können, gelten als „neuartige Rundfunkgeräte“. Das ist seit 2007 im
Länderstaatsvertrag über die Rundfunkgebühren geregelt. Für sie muss
grundsätzlich die Radiogebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat
bezahlt werden.
Auch das iPhone und andere internetfähige Handys sind solche neuartigen
Rundfunkgeräte. Betroffen sind aber nur Computernutzer, die kein Radio oder
Fernsehgerät angemeldet haben.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für seinen Kanzlei-Computer keine
Rundfunkgebühren zahlen wollte, da er mit diesem Computer weder Fernsehen
noch Hörfunk nutze. Er sah seine Informations- und Berufsfreiheit verletzt.
## Kein Eingriff in die Berufsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht, das sich als Schutzmacht des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, lehnte die Verfassungsbeschwerde
wie erwartet ab. Es liege kein Eingriff in die Berufsfreiheit vor und der
Eingriff in die Informationsfreiheit sei gerechtfertigt, um eine „Flucht
aus der Rundfunkgebühr“ zu verhindern. Die Höhe der verlangten Gebühr sei
auch nicht unverhältnismäßig hoch. (Az.: 1 BvR 199/11) Ab 1. Januar 2013
tritt ein neuer Länder-Staatsvertrag über die Rundfunkfinanzierung in
Kraft.
Dann wird die gerätebezogene Gebühr durch Rundfunktbeiträge ersetzt, die
jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlen muss, auch wenn dort kein Radio,
kein Fernseher und auch kein sonstiges Empfangsgerät steht. Auch dieser
neue Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich umstritten. Am bayerischen
Verfassungsgerichtshof liegt eine Popularklage hierzu vor.
2 Oct 2012
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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