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       # taz.de -- Verfassungbeschwerde abgelehnt: GEZ-Gebühr für Computer legal
       
       > Für „neuartige Rundfunkgeräte“ wie internetfähige PCs muss eine
       > Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied jetzt das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
   IMG Bild: Geht in Ordnung, wenn die Nutzer von internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
       
       FREIBURG taz | Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Nutzer von
       internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das
       entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und bestätigte dabei ein
       Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010.
       
       Computer, mit denen per Livestream Hörfunk- und Fernsehprogramme genutzt
       werden können, gelten als „neuartige Rundfunkgeräte“. Das ist seit 2007 im
       Länderstaatsvertrag über die Rundfunkgebühren geregelt. Für sie muss
       grundsätzlich die Radiogebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat
       bezahlt werden.
       
       Auch das iPhone und andere internetfähige Handys sind solche neuartigen
       Rundfunkgeräte. Betroffen sind aber nur Computernutzer, die kein Radio oder
       Fernsehgerät angemeldet haben.
       
       Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für seinen Kanzlei-Computer keine
       Rundfunkgebühren zahlen wollte, da er mit diesem Computer weder Fernsehen
       noch Hörfunk nutze. Er sah seine Informations- und Berufsfreiheit verletzt.
       
       ## Kein Eingriff in die Berufsfreiheit
       
       Das Bundesverfassungsgericht, das sich als Schutzmacht des
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, lehnte die Verfassungsbeschwerde
       wie erwartet ab. Es liege kein Eingriff in die Berufsfreiheit vor und der
       Eingriff in die Informationsfreiheit sei gerechtfertigt, um eine „Flucht
       aus der Rundfunkgebühr“ zu verhindern. Die Höhe der verlangten Gebühr sei
       auch nicht unverhältnismäßig hoch. (Az.: 1 BvR 199/11) Ab 1. Januar 2013
       tritt ein neuer Länder-Staatsvertrag über die Rundfunkfinanzierung in
       Kraft.
       
       Dann wird die gerätebezogene Gebühr durch Rundfunktbeiträge ersetzt, die
       jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlen muss, auch wenn dort kein Radio,
       kein Fernseher und auch kein sonstiges Empfangsgerät steht. Auch dieser
       neue Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich umstritten. Am bayerischen
       Verfassungsgerichtshof liegt eine Popularklage hierzu vor.
       
       2 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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