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       # taz.de -- Urteil zu Schwimmunterricht: Burkini ist zumutbar
       
       > Ein muslimisches Mädchen muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen.
       > Das Tragen eines Burkinis sei zumutbar, urteilte das Verwaltungsgericht
       > Kassel.
       
   IMG Bild: Staatlicher Erziehungsauftrag: Diese Mädchen schwimmen nicht im Burkini - allerdings auch nicht mit Jungen.
       
       KASSEL epd | Muslimischen Schülerinnen kann im Schwimmunterricht das Tragen
       eines Ganzkörper-Badeanzugs (Burkini) zugemutet werden. Eine Befreiung vom
       Unterricht ist dann nicht möglich, urteilte am Freitag der Hessische
       Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit
       müsse hier teilweise zurücktreten, entschieden die Richter. Sie ließen
       Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (AZ: 7 A 1590/12)
       
       In dem Rechtsstreit hatte sich eine heute zwölfjährige muslimische
       Schülerin 2011 geweigert, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht
       teilzunehmen. Das aus Marokko stammende Mädchen besuchte ein Gymnasium in
       Frankfurt am Main. Es begründete die Weigerung mit seiner im Grundgesetz
       geschützten Religionsfreiheit. Die Bekleidungsvorschriften im Koran würden
       einen gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht erlauben.
       
       Auch das Tragen eines Ganzkörperbadeanzugs, den Burkini, den einige
       muslimische Mädchen beim Schwimmen tragen, komme für sie nicht infrage. Ihr
       Religionsverständnis verbiete es, Jungen in Badehosen und mit nacktem
       Oberkörper ansehen zu müssen. Außerdem könne es im Bad zu unbeabsichtigten
       Berührungen kommen, argumentierte das Mädchen.
       
       Das Land Hessen verwies auf den im Grundgesetz verankerten staatlichen
       Erziehungsauftrag. Die Schülerin könne sich zwar auf ihre Religionsfreiheit
       und die Eltern auf ihr Erziehungsrecht berufen, mit dem Tragen des Burkinis
       werde den religiösen Belangen indes ausreichend Rechnung getragen.
       
       ## Religionsfreiheit muss teilweise zurücktreten
       
       Schule finde nun mal nicht im isolierten Raum statt, hieß es. Auch im
       normalen Alltag müsse die Schülerin mal leichter bekleidete Menschen
       ertragen. Außerdem würden auch andere muslimische Mädchen am Gymnasium
       einen Burkini tragen.
       
       Das Gericht gab dem Land recht. Die Religionsfreiheit müsse hier teilweise
       zurücktreten. Die Eltern und die Schülerin hätten sich Deutschland als
       Lebensmittelpunkt ausgesucht. Da sei es hinzunehmen, dass die Schülerin im
       Schwimmunterricht auch nackte Oberkörper von Jungen sieht.
       
       Das Bundesverfassungsgericht habe zudem in mehreren Entscheidungen
       klargestellt, dass der staatliche Erziehungsauftrag dem Vermitteln von
       sozialer Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden dient. Dem dürfe sich auch
       die Schülerin nicht entziehen.
       
       28 Sep 2012
       
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