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       # taz.de -- Kommentar Youtube: Jenny lebt, andere nicht
       
       > Youtube entfernt Videos einer betrunkenen Schauspielerin. Aber nicht den
       > umstrittenen Mohammed-Film. Das ergibt schon Sinn.
       
       Jenny Elvers-Elbertzhagen (40), hatte einen Fernsehauftritt bei „Das!“ im
       NDR, am Montag Abend. Und sie war offensichtlich betrunken. Jetzt geht sie
       in eine Entzugsklinik, sagt sie. Der Teil der Sendung – und darum geht der
       Streit – ist nicht im Videoarchiv des NDR zu sehen. Die Eskapade wurde zwar
       beim Videoportal Youtube hochgeladen, aber dann von Youtube wieder
       gelöscht.
       
       Nun läuft ein Hase-und-Igel-Spiel zwischen Leuten, die es hochladen und
       Leuten, die bei Youtube beantragen die einzelnen Videoschnipsel wieder zu
       entfernen. Ist das Runternehmen Zensur? Nein, nein und nochmals Nein. Auch
       eine Jenny E. hat ein Recht auf Schutz ihrer Person. Weil sie lebt ( „Würde
       des Menschen“ und so weiter, liebe Hochlader).
       
       Nun ist Jenny E. einigermaßen prominent. Sie tritt im Fernsehen auf, hatte
       und hat einen Haufen prominenter Freunde und redet mit der Bild-Zeitung,
       auch über den Faux-pas beim NDR. Das heißt aber nicht, dass ihr Privatleben
       bis ins Letzte der Öffentlichkeit gehört. Und dass sie kein Recht hat auf
       Resozialisierung. Wenn sie anfinge, ein Geschäft aus ihrer Alkoholkrankheit
       zu machen, als Buch, als Soap aus der Entziehungsklinik, als Talkshow-Tour,
       dann würde sich die Sache wieder anders darstellen. So weit sind wir aber
       nicht und bis zum Beweis des Gegenteils bleiben ihre Krankheiten ihre
       Privatsache.
       
       Ähnlich privat: die nackten Brüste der britischen Prinzessin Kate. Die Dame
       hat sie nicht am Strand herum gezeigt oder vom Balkon des
       Buckingham-Palastes, sondern auf ihrer Ferienveranda. Also geht das auch
       keinen außerhalb der Veranda etwas an.
       
       Das mit der Menschenwürde und dem Schutz der Privatheit gilt übrigens nicht
       für Mohammed oder Jesus. Nicht weil die beiden keine Menschen, sondern
       gottgleich oder -ähnlich wären. So etwas erfasst weder das Grundgesetz noch
       das Straf- oder Presserecht.
       
       Die beiden sind schlicht keine lebenden Personen. Für sie gilt weder der
       Schutz der Privatsphäre, noch können sie bei Beleidigungen oder Lügen
       klagen. Selbst das Urheberrecht für ihre Werke ist längst abgelaufen. So
       sieht es zumindest Youtube in Deutschland.
       
       20 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reiner Metzger
       
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