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       # taz.de -- Kommentar ESM-Urteil: Ein alternativloses Urteil
       
       > Die Karlsruher Richter hatten keine andere Wahl, als dem ESM zuzustimmen.
       > Allein in Deutschland hätte der Schaden weit über eine Billion Euro
       > betragen.
       
       Die acht Verfassungsrichter hatten keine Wahl. Sie mussten den
       Rettungsschirm ESM absegnen. Denn wenn sie ihn gestoppt hätten, wäre der
       Euro auseinander gebrochen. Der gesamtwirtschaftliche ökonomische Schaden,
       alleine in Deutschland, hätte weit über einer Billion Euro gelegen. Das
       konnten die Richter nicht riskieren. Es ist ein hässliches Wort, aber
       trotzdem Realität: Die Euro-Rettung ist „alternativlos“.
       
       Es war daher keine hohle Phrase, dass die deutsche Regierung immer wieder
       betont hat, dass sie „keinen Plan B“ habe, falls die Richter den
       Rettungsschirm blockieren. Einen „Plan B“ konnte es gar nicht geben. Bei
       der ESM-Entscheidung ging es um die zentrale Frage, ob Deutschland für die
       anderen Euro-Länder haften darf. Und ohne eine gemeinsame Haftung kann es
       auch keine gemeinsame Währung geben.
       
       Es gibt nur einen Verlierer: Bundesbank-Chef Jens Weidmann. Er ist nun
       völlig isoliert. Vehement kämpft er dagegen, dass die Europäische
       Zentralbank Staatsanleihen aufkauft, falls die Zinsen in gefährliche Höhen
       steigen. Diesen Kurs hat in Europa sowieso niemand verstanden, aber jetzt
       gehen ihm selbst in Deutschland die Verbündeten aus. Die Verfassungsrichter
       waren seine letzte Hoffnung, weil Kanzlerin Angela Merkel schon lange
       signalisiert, „alles“ zu tun, um den Euro zu retten.
       
       Um diese Euro-Rettung voranzubringen, war das Urteil aus Karlsruhe wichtig.
       Trotzdem ist die Krise nicht vorbei. So ist absehbar, dass Griechenland
       einen weiteren Schuldenschnitt benötigt. Und der Sparkurs in ganz Europa
       wird die Rezession weiter verschärfen. Aber immerhin ist nun klar: Dies
       sind politische Probleme, die politisch gelöst werden müssen. Sie haben
       keinen Verfassungsrang.
       
       12 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ulrike Herrmann
       
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