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       # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mehr Flüchtlinge kriegen Elterngeld
       
       > Bürgerkriegsflüchtlinge können nach drei Jahren in Deutschland Elterngeld
       > bekommen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden.
       
   IMG Bild: Gleiche Rechte: Bürgerkriegsflüchtlinge können Elterngeld bekommen.
       
       FREIBURG taz | Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten künftig generell
       Elterngeld, wenn sie kleine Kinder haben. Das Bundesverfassungsgericht
       erklärte den bisherigen Ausschluss von Bürgerkriegsflüchtlingen, die nicht
       in den Arbeitsmarkt integriert sind, für verfassungswidrig.
       
       Grundsätzlich können auch Ausländer Elterngeld erhalten. Der Gesetzgeber
       wollte die Sozialleistung aber auf jene beschränken, die vermutlich
       dauerhaft in Deutschland bleiben. Ausländer, die eine dauerhafte
       Niederlassungserlaubnis haben, bekommen deshalb ebenso Elterngeld wie
       Flüchtlinge, die wegen ihrer politischen Verfolgung in Deutschland Asyl
       erhielten.
       
       Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Flüchtlinge mit einer humanitären
       Aufenthaltserlaubnis waren dagegen bisher vom Elterngeld ausgeschlossen –
       es sei denn, sie leben seit drei Jahren in Deutschland und sind in den
       Arbeitsmarkt integriert – dazu zählt, wer arbeitet oder nach früherer
       Erwerbsarbeit Arbeitslosengeld 1 bezieht.
       
       Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat es grundsätzlich
       gebilligt, dass das Elterngeld auf jene Ausländer beschränkt wird, die
       voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Die Integration in den
       Arbeitsmarkt sei dafür aber kein sinnvolles Unterscheidungsmerkmal –
       schließlich kämen Bürgerkriegsflüchtlinge nicht nach Deutschland, weil sie
       hier arbeiten wollen, sondern wegen der Situation im Heimatland. Die
       Regelung sei daher nicht sachgemäß und verstoße gegen das
       Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
       
       ## Bisherige Regelung diskriminierte Frauen
       
       Zudem stelle die Regelung eine unzulässige Diskriminierung von Frauen dar,
       weil diese im achtwöchigen Mutterschutz gar nicht arbeiten dürfen, und
       anschließend – wenn sie stillen – bei der Arbeit aus biologischen Gründen
       eingeschränkt sind. Die Richter erklärten die Regelung nun für nichtig.
       Damit haben ab sofort alle Bürgerkriegsflüchtlinge, die länger als drei
       Jahre in Deutschland leben, Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr kleines
       Kind zu Hause betreuen.
       
       Zwar wird das Elterngeld (Sockelbetrag 300 Euro) mit Hartz-IV-Leistungen
       verrechnet. Der Karlsruher Beschluss hat aber praktische Relevanz, wenn zum
       Beispiel der Ehemann arbeitet und seine Frau nicht.
       
       (Az. 1 BvL 2/10 u. a.)
       
       30 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Elterngeld
       
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