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       # taz.de -- Datenschutzbestimmungen kritisiert: Facebook wird appgemahnt
       
       > Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass in Facebooks
       > App-Zentrum die Zustimmung zur Datenweitergabe an Dritte vorausgesetzt
       > wird.
       
   IMG Bild: Facebook ermöglicht es auch, Daten und Inhalte mit Dritten zu teilen, Zustimmung ist nicht nötig.
       
       BERLIN afp | Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das soziale
       Netzwerk Facebook wegen laxer Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Mit dem im
       Juli eingeführten App-Zentrum, das die Apps von Fremdanbietern nach
       Kategorien sortiert anzeigt, verschlechtere Facebook den Datenschutz,
       erklärte der vzbv am Montag.
       
       Das Unternehmen gebe persönliche Daten der Nutzer an die Anbieter der Apps
       weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Das
       soziale Netzwerk habe nun bis 4. September Zeit, eine
       Unterlassungserklärung abzugeben, teilte der vzbv mit.
       
       Bei Facebook können die Nutzer kleine Programme (Apps) herunterladen, etwa
       Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern zur Verfügung gestellt
       werden. Die Nutzer erhalten seit Einführung des App-Zentrums aber weder
       einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet
       werden, noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Weitergabe und
       Nutzung der Daten einwilligt, wie der vzbv kritisierte. Durch den Klick auf
       den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" werde die Einwilligung
       einfach unterstellt.
       
       Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift
       eine laut vzbv augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der
       Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. Die Drittanbieter räumen sich etwa
       das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die
       persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen. Eine solch umfassende
       Datenweitergabe an Dritte und deren Verwendung sei nach deutschem Recht
       ohne bewusste Einwilligung des Nutzers nicht erlaubt. Der vzbv wirft
       Facebook Verstoß gegen das Telemediengesetz vor.
       
       Die Verbraucherschützer fordern vom sozialen Netzwerk, das App-Zentrum so
       zu gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür
       sie verwendet werden. Den Nutzern riet der vzbv, über ihre
       Privatsphären-Einstellungen die Voreinstellungen zu ändern oder Anwendungen
       und Apps zu deaktivieren, wenn sie sich und ihre Kontakte vor der
       unerwünschten Datenweitergabe schützen wollen.
       
       27 Aug 2012
       
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