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       # taz.de -- Urteilsbegründung im Breivik-Prozess: Zurechnungsfähig und ohne Reue
       
       > In seiner Urteilbegründung zeigt sich das Gericht in Oslo von der
       > Schuldfähigkeit des Täters überzeugt. Für eine Schizophrenie gibt es
       > keine Anzeichen.
       
   IMG Bild: Gestörte Persönlichkeit mit unsozialen Zügen: Der Massenmörder muss erst für 21 Jahre in Haft, dann kommt er in die Sicherheitsverwahrung.
       
       OSLO afp/dapd | Das Gericht in Oslo hat seine Einschätzung zur
       Schuldfähigkeit des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik
       begründet. Seine eigene Wahrnehmung, ein Kommandeur in einem Bürgerkrieg zu
       sein, sei im Kontext einer „fanatischen, rechtsextremistischen Weltsicht“
       zu verstehen und nicht als Zeichen für einen kranken Geist, erklärten die
       Richter.
       
       Auch die kontrollierte Art Breiviks bei der Planung seiner Anschläge passe
       schlecht mit der Diagnose einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie
       zusammen. Breivik zeige keine Reue und würde das Gleiche noch einmal tun,
       sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen.
       
       Wäre Breivik für geisteskrank und damit für unzurechnungsfähig erklärt
       worden, hätte er in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen. Das Gericht
       stufte ihn jedoch als zurechnungsfähig ein.
       
       Die Verkündung des Urteils gegen den norwegischen Massenmörder Anders
       Behring Breivik dauerte am Freitag nur wenige Minuten. Für die Begründung
       ihrer Entscheidung nahmen sich die Richter hingegen fast den ganzen Tag
       Zeit. Richterin Arntzen und ihr Kollege Arne Lyng wechselten sich bei der
       Verlesung des 90 Seiten langen Dokuments ab.
       
       Breivik muss für die Anschläge von Oslo und Utöya, bei denen am 22. Juli
       2011 insgesamt 77 Menschen getötet wurden, nun 21 Jahre in Haft. Das
       Gericht ordnete am Freitag zudem eine anschließende Sicherheitsverwahrung
       an. Die Frage nach der Einschätzung des Geisteszustands von Breivik hatte
       im Zentrum des aufsehenerregenden Prozesses gestanden. Dazu hatte es zwei
       gegensätzliche Gutachten gegeben.
       
       24 Aug 2012
       
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