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       # taz.de -- Klage gegen Apple und Google: Lieber vor Gericht
       
       > Verbraucherschützer beanstanden die AGB von fünf App-Store-Betreibern und
       > haben Abmahnungen verschickt. Nokia, Microsoft und Samsung lenkten ein,
       > Apple und Google nicht.
       
   IMG Bild: Verklausuliert: Verbraucherschützer kritisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrerer App-Stores.
       
       BERLIN dpa | Auch weltweit tätige Internet-Unternehmen sollen sich in ihren
       Nutzungsbestimmungen nach deutschen Vorschriften für den Verbraucherschutz
       richten - mit dieser Forderung geht die Verbraucherzentrale Bundesverband
       (vzbv) jetzt gerichtlich gegen Google und den von Apple betriebenen
       iTunes-Shop vor.
       
       Beanstandet werden jeweils 25 Klauseln in den Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen (AGB), wie die Verbraucherschützer am Montag in Berlin
       mitteilten. Bemängelt wurden unter anderem ein fehlendes Impressum im
       Webauftritt, zu lange Vertragsbedingungen und Klauseln zum Nachteil der
       Verbraucher.
       
       Nach einer Prüfung der AGB-Texte verschickte die Verbraucherzentrale
       Abmahnungen an fünf App-Store-Betreiber mit der Forderung, eine
       strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Microsoft und Nokia seien
       dieser Forderung gefolgt und hätten ihre AGB bereits entsprechend geändert,
       sagte vzbv-Referentin Bianca Skutnik der Nachrichtenagentur dpa.
       
       Samsung habe sich teilweise auf eine Änderung beanstandeter Klauseln
       eingelassen. Google und iTunes aber hätten es abgelehnt, eine
       Unterlassungserklärung abzugeben und seien nun vor dem Landgericht Berlin
       verklagt worden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht, sagte
       Skutnik.
       
       ## Zu lang, zu klein, wage und unkontrollierbar
       
       Sowohl bei Google Play als auch bei iTunes beanstandeten die
       Verbraucherschützer jeweils 25 AGB-Klauseln. Bei beiden Anbietern würden
       personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne
       dass die Nutzer dem aktiv zugestimmt hätten. "Die Vertragsbedingungen
       lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", kritisierte die
       Verbraucherzentrale.
       
       Bei Google wurden Formulierungen beanstandet, welche nach Auffassung der
       vzbv die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher
       einschränken, etwa mit unbestimmten Begriffen wie "möglicherweise" oder
       "unter Umständen". Bei iTunes wurde die Länge der Vertragsbedingungen
       kritisiert, die 21 DIN-A4-Seiten umfassen und "fast ohne Nummerierung sowie
       in Schriftgröße 9 gehalten" sind.
       
       20 Aug 2012
       
       ## TAGS
       
   DIR AGB
       
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