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       # taz.de -- Facebook-Vergleich zu „Sponsored Stories“: Das reicht dem Richter nicht
       
       > Ein mit Facebook ausgehandelte Vergleich zu „gesponserten Anzeigen“ ist
       > vom Richter gekippt worden. Die ausgehandelte Spende erscheint ihm „aus
       > der Luft gegriffen“.
       
   IMG Bild: Darf Facebook mit seinen Nutzern werben, ohne dass diese widersprechen können?
       
       BERLIN taz | Der Vergleich von Facebook mit den Anwälten einer Sammelklage
       ist vom zuständigen US-Richter gekippt worden. Das berichtet das Magazin
       [1][Wired]. Fünf Nutzer hatten dagegen geklagt, dass mit Ihren
       Profilbildern Werbung im Bereich der „Gesponsorten Anzeigen“ betrieben
       wurde. Facebook hatte sich mit ihnen geeinigt, 10 Millionen Dollar an
       gemeinnützige Organisationen zu spenden. Weitere 10 Millionen sollten an
       die Anwälte der Kläger gehen.
       
       Bei „Gesponserten Anzeigen“ kann man, in Verbindung mit einem Produkt, auf
       den Seiten von Freunden erscheinen, wenn man den „Gefällt mir“ Button auf
       einer komerziellen Seite angeklickt hat. Bisher gab es keine Möglichkeit,
       dieser Art der Verwendung von Nutzerdaten zu widersprechen. Facebook
       bezeichnete diese Form der Werbung auf Grund des hohen
       Personalisierungsgrades als besonders wertvoll.
       
       Seeborg warf die Frage auf, wie diese Summe zustandegekommen ist. Facebook
       hatte die Einnahmeeinbußen, die durch den Wegfall der „Gesponsorten
       Anzeigen“ entstehen würde zuvor selbst im unteren dreistelligen
       Millionenbereich angesiedelt.
       
       Der Richter bezeichnete die Höhe der Vergleichszahlung von 20 Millionen
       US-Dollar in diesem Zusammenhang als „aus der Luft gegriffen“ und forderte
       weitere Details zu deren Berechnung. Auch beklagte er gegenüber der
       Nachrichtenagentur [2][reuters], dass die Kläger selbst leer ausgehen
       würden. Facebook hingegen bezeichnete den Deal als „fair, vernünftig und
       angemessen“.
       
       Der Vergleich hätte auch eine Novelle der Geschäftsbedingungen vorgesehen,
       die es Minderjährigen vollständig und Erwachsenen teilweise ermöglich
       hätte, der Verwendung ihrer Daten in den „Gesponsorten Anzeigen“ zu
       widersprechen.
       
       Seeborg stellte es den Anwälten beider Seiten frei, seine Bedenken mit
       einer Überarbeitung des Vergleichsvorschlages aus der Welt zu schaffen.
       Hätte er diesem zugestimmt hätte für Facebook-Nutzer in den USA die
       Möglichkeit bestanden, sich der Klage anzuschließen.
       
       20 Aug 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.wired.com/threatlevel/2012/08/facebook-settlement-rejected/
   DIR [2] http://in.reuters.com/article/2012/08/18/facebook-settlement-idINL2E8JI00420120818
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lars-Ole Müller
       
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