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       # taz.de -- Entscheidung des Weltstrafgerichts: Ex-Kindersoldaten werden entschädigt
       
       > Kindersoldaten des verurteilten kongolesischen Kriegsverbrechers Thomas
       > Lubanga bekommen ein Recht auf Entschädigung. Die Den Haager Richter
       > fordern Staaten zu Zahlungen auf.
       
   IMG Bild: Finanzielle Entschädigung: Kindersoldat aus Lubangas Rebellengruppe in Kongo im Jahr 2003.
       
       DEN HAAG dpa/dapd | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat
       Opfern des verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf
       Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen
       können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer geltend
       machen. Das entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag.
       
       Der frühere kongolesische Rebellenführer Lubanga war im Juli wegen der
       Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten im Kongo zu 14 Jahren
       Gefängnis verurteilt worden. Es war das erste Urteil des Weltstrafgerichtes
       in seiner zehnjährigen Geschichte.
       
       Der 51-jährige Lubanga wurde für schuldig befunden, als Gründer und Führer
       der Union des Patriotes Congolais (UPC) und ihres bewaffneten Arms im
       blutigen Konflikt in der ostkongolesischen Provinz Ituri zwischen 2002 und
       2003 Kindersoldaten zwangsverpflichtet, rekrutiert und eingesetzt zu haben.
       Lubanga wies die Vorwürfe zurück.
       
       Er kann sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß Berufung
       einlegen. Lubanga, in grauem Anzug und Krawatte, zeigte bei der Verlesung
       der Strafe keinerlei Reaktion. Die Anklage hatte ursprünglich 30 Jahre
       gefordert und erklärt, sich mit einer Reduzierung des Strafmaßes auf 20
       Jahre zufriedenzugeben, wenn Lubanga sich „aufrichtig“ bei seinen Opfern
       entschuldigen würde, worauf dieser nicht einging.
       
       Der Opferfonds des Gerichtes verfügt nach seinem jüngsten Jahresbericht
       über rund 3,5 Millionen US-Dollar, die aus freiwilligen Beiträgen der
       Mitgliedsstaaten stammen. Die Richter forderten die Vertragsstaaten zu
       weiteren Hilfen auf. „Der Treuhandfonds braucht genügend freiwillige
       Beiträge, um ein bedeutendes und wirksames Entschädigungsprogramm
       einzurichten.“ Der verurteilte Lubanga selbst verfügt den Angaben des
       Gerichtes zufolge über kein Vermögen.
       
       7 Aug 2012
       
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   DIR Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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