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       # taz.de -- Verfassungsurteil zu Beamtenzuschlägen: Auch Homo-Paare sind Familien
       
       > Erst seit 2009 bekommen verpartnerte, homosexuelle Beamte dieselben
       > Familienzuschläge wie Verheiratete. Nun muss das Geld für einige Beamte
       > seit 2001 nachgezahlt werden.
       
   IMG Bild: Wenn einer der beiden Beamter ist und sich rechtzeitig gemeldet hat, bekommt er eine Nachzahlung.
       
       WOLFSBURG taz | Eingetragene Homo-Partnerschaften müssen im Beamtenrecht
       seit 2001 wie Ehen behandelt werden. Das entschied jetzt der Zweite Senat
       des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte ein Beamter, der beim
       Deutschen Wetterdienst arbeitet, also bei einer Bundesbehörde. Er war 2002
       mit seinem Freund eine eingetragene Partnerschaft eingegangen und forderte
       daraufhin bei der Besoldung einen „Familienzuschlag“, der – auch
       kinderlosen – verheirateten Beamten zusteht. Seine Klage wurde aber durch
       alle Instanzen abgewiesen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass die Benachteiligung von
       Homo-Partnerschaften nicht gerechtfertigt ist. Die eingetragenen Partner
       übernähmen füreinander etwa gleich viel Verantwortung wie Ehegatten. Die im
       Grundgesetz enthaltene Pflicht zum Schutz der Ehe fordere keine
       Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaft.
       
       Der Karlsruher Beschluss rennt offene Türen ein. 2011 hat der Bundestag
       bereits das Bundesbesoldungsgesetz geändert. Auch alle Bundesländer
       gewähren ihren verpartnerten BeamtInnen inzwischen den Familienzuschlag –
       auch in Sachsen, wo eine gesetzliche Regelung noch fehlt, aber bevorsteht.
       
       Im Fall des Wetterdienstbeamten ging es nur noch um die Frage, ob ihm der
       Familienzuschlag auch in den ersten Jahren seiner Partnerschaft zustand.
       Karlsruhe bejahte das und rüffelte damit den Bundestag, wo 2011 der
       Familienzuschlag rückwirkend nur ab 2009 gewährt worden war. Ein
       entsprechender Antrag der Grünen auf vollständige Rückwirkung fand keine
       Mehrheit. Das Urteil nützt nun aber nur solchen verpartnerten Beamten, die
       ihren Anspruch auf Familienzuschlag schon in der Vergangenheit geltend
       machten.
       
       Die eigentliche Bedeutung des Karlsruher Beschlusses liegt darin, dass nun
       auch der bisher zögerliche Zweite Senat der fortschrittlichen
       Rechtsprechung des Ersten Senats folgt. Der Erste Senat hatte 2009 – bei
       der Altersversorgung im öffentlichen Dienst – erstmals eine
       Gleichbehandlung der eingetragenen Partnerschaft gefordert, 2010 folgte ein
       ähnliches Urteil zur Erbschaftsteuer.
       
       Der Zweite Senat wird vermutlich im nächsten Jahr über die Gleichstellung
       der Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting entscheiden. Nach dem
       aktuellen Beschluss spricht sehr viel dafür, dass das
       Bundesverfassungsgericht auch im Steuerrecht eine Gleichbehandlung der
       Homo-Ehe fordern wird. (Az.: 2 BvR 1397/09)
       
       1 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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