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       # taz.de -- Ermittlungen gegen Kino.to: Staatsanwalt verhaftet Werbevermittler
       
       > Zwei junge Männer sollen das Schwarzkopien-Portal Kino.to mit Werbung
       > ausgestattet haben. Nun wurden sie verhaftet und sollen wegen Beihilfe
       > zur Urheberrechtsverletzung angeklagt werden.
       
   IMG Bild: Auf der Website Kino.to ist inzwischen nur noch eine Nachricht der Kriminalpolizei zu lesen.
       
       DRESDEN dpa | Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist den Ermittlern
       ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer – Inhaber einer Firma, die
       Werbung vermittelte – wurden verhaftet, teilte die
       Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Sie stehen im Verdacht
       der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen.
       
       Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um
       Umsätze im sechsstelligen Bereich. „Urheberrechtsverletzungen sind kein
       Kavaliersdelikt“, sagte Klein. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit
       einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun
       Monaten geahndet werden.
       
       Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli
       Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und
       Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von
       Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von
       Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.
       
       Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Schwarzkopien-Seiten mit Werbung
       beliefert haben – darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die
       Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmschwarzkopien hochgeladen
       haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite
       aufgerufen werden konnten.
       
       Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber
       wurde schon am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag
       selbst. Ausgangspunkt waren Vorermittlungen der GVU gegen
       Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich
       Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für
       den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war.
       
       Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren
       sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens
       wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft
       verurteilt.
       
       19 Jul 2012
       
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