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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht-Debatte: „BDI lässt sich von Google einspannen“
       
       > Deutschlands Zeitungsverleger schalten um auf Attacke. Harte Worte gegen
       > den BDI, weil der immer noch Bedenken gegen das geplante
       > Leistungsschutzrecht hat.
       
   IMG Bild: Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, echauffiert sich.
       
       BERLIN taz | Endlich hatten sich die Verleger mit ihrem
       Leistungsschutzrecht am Ziel geglaubt: Ein Kabinettsentwurf liegt vor, doch
       dann kam schon wieder der BDI als Bedenkenträger um die Ecke. Jetzt sind
       die Herren der Zeitungen mit ihrer Geduld am Ende: „Der deutsche
       Industrieverband Nummer Eins lässt sich vor den Karren von Google spannen“,
       retourkutschte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff vom Bundesverband
       Deutscher Zeitungsvereleger (BDZV) am Dienstag bei der
       Jahrespressekonferenz der Verleger.
       
       Selten hat BDZV so scharf geschossen: Der BDI mache sich zum Komplizen
       eines Unternehmens, „das unsere Inhalte gratis nutzt, damit ordentlich Geld
       macht und seine Gewinne dann nicht mal in Deutschland, sondern in
       ausländischen Steuerparadiesen versteuert“, schäumte Wolff und fragte: „Ist
       das gute deutsche Industriepolitik?“
       
       Dabei, so Wolff, habe der BDI doch erst eben beim „Tag des geistigen
       Eigentums“ im April nochmal die Forderung „Geistiges Eigentum konsequenter
       sichern“ erhoben. Es sei „frappierend, wie der BDI seine
       Schützer-Mentalität ablegt, wenn es um die kostenlose Nutzung unserer
       Inhalte durch seine Mitglieder geht“, krittelte Wolff. Der BDI fürchte um
       die Artikel-Nutzung in den firmeninternen Intranets der Unternehmen: „Hier
       wird in Sachen Urheberrecht mit zweierlei Maß gemessen“.
       
       ## „Eine abgespeckte Version“
       
       Dabei, machte Wolff klar, habe der BDI das geplante Leistungsschutzrecht
       wohl immer noch nicht verstanden. Der Gesetzentwurf, der am morgigen
       Mittwoch oder in der kommenden Woche noch rasch vor der Sommerpause im
       Kabinett verabschiedet werden soll, sei ja ohnehin nur „die kleine Lösung“
       und im Vergleich zu anderen Leistungsschutzrechten in der Musik- oder
       Filmbranche lediglich „eine abgespeckte Version“.
       
       Nur für „gewerbliche Nutzung“ von Pressenangeboten müsse künftig gezahlt
       werden, und diese gewerbliche Nutzung sei anders als vom BDI behauptet auch
       nicht „unklar formuliert“. Was „gewerbliche Nutzung“ darstelle, sei bereits
       in anderen Leistungsschutzrechten wie dem für Datenbankanbieter „rechtlich
       eindeutig geregelt“.
       
       Von weiteren Gesprächen mit dem BDI hält der BDZV wenig: Man habe lange
       zwischen den Verbänden verhandelt, sagte Wolff. Auch jetzt sei man dazu
       bereit - aber „viel Wert hat das nicht.“ Die Verleger wünschen sich nun
       eine zügige Bearbeitung der von ihnen seit Jahren geforderten Rechtsreform
       im Kabinett und hoffen darauf, dass diese dann gleich nach der Sommerpause
       im Bundestag auf den gesetzgeberischen Weg gebracht werden kann. Doch hier
       sind Zweifel angebracht: Denn gegen das Leistungsschutzrecht ist nicht nur
       der BDI - und im Parlament dürften die Kritiker alle noch einmal zu Wort
       kommen.
       
       17 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Steffen Grimberg
       
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