# taz.de -- Kommentar Verfassungsgericht und ESM: Verfassungsrichter helfen Merkel
> Von der späten Entscheidung des Verfassungsgerichts über den ESM
> profitiert die Bundesregierung gleich doppelt. So hatten sich die Kläger
> das bestimmt nicht vorgestellt.
Nun ist es raus: Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über den
permanenten Rettungsschirm ESM am 12. September fällen. Das ist eine
Nachricht – aber sie ist nicht besonders wichtig.
Erstens ist nicht vorstellbar, dass die acht Richter den Crash des Euros
riskieren wollen. Denn dann würde sich ja sofort die Frage stellen, welche
politische Legitimation diese fünf Herren und drei Damen eigentlich haben,
eine derartige wirtschaftliche Katastrophe auszulösen. Also werden sie dem
ESM zustimmen und nur zu Nebenaspekten juristische Anmerkungen formulieren.
Zweitens, noch gravierender: Der ESM ist sowieso zu klein. Die vorgesehenen
700 Milliarden Euro reichen nicht, falls Spanien und Italien Hilfskredite
beantragen. Beide Länder werden jedoch Unterstützung brauchen, um ihre
Zinslast zu senken. Der ESM ist daher überholt, noch bevor das
Bundesverfassungsgericht über ihn urteilt.
In dieser Gemengelage gibt es nur einen Gewinner: ausgerechnet die
Bundesregierung. So hatten sich die Kläger das bestimmt nicht vorgestellt.
Aber Kanzlerin Merkel profitiert gleich doppelt von diesem Prozess: Am Ende
wird sie bestätigt – und bis dahin ist es symbolisch hilfreich, dass sich
das Verfahren noch zwei Monate hinzieht. Denn diese Gelassenheit des
Gerichts suggeriert, dass Normalität herrscht. Plötzlich erscheint die
Eurokrise wie ein Randphänomen, das ruhig warten kann.
Diese Realitätsverweigerung inszeniert Merkel schon seit zwei Jahren, und
darin wird sie nun vom Verfassungsgericht bestätigt. Schöner kann es für
sie gar nicht kommen. Vorerst. Denn auch wenn Merkel es nicht wahrnehmen
will: Die Krise eskaliert trotzdem.
16 Jul 2012
## AUTOREN
DIR Ulrike Herrmann
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