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       # taz.de -- Kommentar Schwimmpflicht: Es geht ums Prinzip
       
       > Wenn Kinder nachweislich schwimmen können, hat der Staat seine Pflicht
       > getan.
       
   IMG Bild: Staatlicher Erziehungsauftrag: Diese Mädchen schwimmen nicht im Burkini - allerdings auch nicht mit Jungen.
       
       Bei der Bremer Klage gegen die Pflicht zum Schwimmunterricht geht es um
       alles Mögliche – nur nicht um das Wohl des Kindes. Die Eltern wollen ein
       Grundsatzurteil erzwingen, obwohl ihre jüngste Tochter davon nicht mehr
       betroffen sein wird. Der hätten sie einen besseren Dienst erwiesen, wenn
       sie ihr ein Attest besorgt hätten, das ihre offenkundigen Probleme mit dem
       Schwimmen belegt.
       
       Aber auch die Schule und die Stadt schalten unnötig auf stur: Für zwei
       ausstehende Schwimmstunden ließe sich eine geräuschlose Lösung finden,
       ginge es nicht ums Prinzip. Auf das Verhängen von Bußgeldern könnte die
       Stadt auch verzichten, nachdem sie juristisch auf ganzer Linie gewonnen
       hat.
       
       Und ist das eigentliche Anliegen gerechtfertigt? Die islamischen
       Bekleidungsvorschriften dienen dazu, die Reize einer Frau vor gierigen
       Männerblicken zu verbergen. Dass Achtjährige keine solchen Reize haben,
       dürfte klar sein. Die diskutable Frage ist, ab wann das der Fall ist. Die
       unter Muslimen am weitesten verbreitete Ansicht ist: mit Einsetzen der
       ersten Periode. Daran könnte auch der Staat sich grob halten.
       
       Und wie weit reicht seine Fürsorgepflicht? Wenn muslimische Eltern
       nachweisen können, dass ihre Töchter schwimmen können, wäre ihr genüge
       getan. Alternative: Nach Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht. Der
       würde auch manchem Nicht-muslimischen Mädchen gut tun.
       
       2 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Kahlcke
       
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