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       # taz.de -- YouTube-Musik als MP3 downloaden: Das Recht auf Privatkopie
       
       > Google verlangt die Schließung einer Seite, mit der Nutzer einfach Musik
       > aus YouTube-Videos herunterladen können. Der Konzern ist von der
       > Aufregung überrascht.
       
   IMG Bild: Wir gehen mal davon aus, dass Prinz Charles seine Musik nicht heruntergeladen hat.
       
       „Wir fragen uns, was mit Google passiert ist“, heißt es auf der Seite
       [1][YouTube-MP3.org]. „Es ist nicht lange her, dass sie nach ihrer
       Philosophie lebten 'Tue nichts Böses'. Heute ignorieren sie Millionen
       Nutzer und verweisen stattdessen auf ihre fragwürdigen
       Geschäftsbedingungen, während sie die von anderen ignorieren, um Profit zu
       machen“.
       
       Was ist passiert? Die anonymen Betreiber des Dienstes, der den Download von
       MP3-Dateien aus YouTube-Videos erlaubt, hat ein Schreiben des
       Google-Anwalts Harris Cohen erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren
       Dienst einzustellen – ansonsten werde der amerikanische Konzern juristische
       Schritte ergreifen.
       
       Grund: YouTube-MP3 verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Google, die
       den Download von Dateien untersagen, wenn sie nicht von Google selbst
       angeboten werden.
       
       Für Google selbst ist das Schreiben nichts besonderes. Zwar will der
       Konzern nicht den Einzelfall kommentieren, gibt aber ein allgemein
       gehaltenes Statement ab: „Wir haben immer Verstöße gegen unsere
       Nutzungsbedingungen ernst genommen und werden diese gegen Anbieter
       durchsetzen, die sie ignorieren“. Eine deutsche Sprecherin betont gegenüber
       taz.de, dass der Konzern nicht gegen Nutzer solcher Dienste vorgehe. Von
       daher könne man die Aufregung nicht nachvollziehen.
       
       ## Wie du mir, so ich dir?
       
       Ob die Seite wirklich gegen die Google-Nutzungsbedingungen verstößt, ist
       zumindest nicht ganz klar. Denn die Betreiber geben an, nicht die
       Programmierschnittstelle von Google in Anspruch zu nehmen – insofern hätten
       sie keinen Vertrag mit Google geschlossen und deshalb keinen
       Nutzungseinschränkungen zugestimmt. Die Betreiber der Seite werfen Google
       vor, bei seinen Diensten wie Google Books oder Google News genau so
       verfahren zu haben, in dem sie die Angebote anderer ohne deren vorherige
       Zustimmung nutzten.
       
       Es ist zwar möglich, Streams mit Verschlüsselungstechniken abzusichern und
       so das Mitschneiden oder den Download wesentlich zu erschweren, aber bei
       YouTube ist dies nicht der Fall. Im Prinzip müssen die Download-Services
       nur die Internetadresse der Videodateien ermitteln und können sie so
       herunterladen und in ein anderes Format konvertieren. Dazu kann man
       Online-Dienste wie Youtube-MP3 nutzen oder eines von zahlreichen
       Browser-Plugins, die diese Aufgabe für den Nutzer übernehmen.
       
       Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht diese Praxis durch
       deutsches Recht gesichert: „Meiner Meinung nach kann das gesetzliche Recht
       auf Privatkopie nicht ohne weiteres durch die AGB eines Dienstes
       ausgehebelt werden.“
       
       ## Keine „bösen“ Anzeigen
       
       Schlechte Karten hat YouTube-MP3 jedoch, da die Seite Werbung platziert und
       somit Googles Dienste zum Geldverdienen nutzt. Zwar nehmen die Anbieter in
       Anspruch, nur wenig und keine „bösen“ Anzeigen einzublenden, die den Nutzer
       in Abofallen locken oder ihm Schadsoftware unterjubeln wollen. Aber durch
       die Kommerzialität des Dienstes hätte Google eine einfache Handhabe gegen
       das Angebot. Zudem wäre es für die Google-Techniker wohl kein Problem, die
       Server von YouTube-MP3 nicht mehr mit Videos zu beliefern.
       
       Was im Einzelfall für Google kein Problem ist, ist jedoch in der Masse
       nicht unproblematisch. Denn natürlich lebt die Plattform davon, dass sich
       die Nutzer die Videos samt Werbung ansehen – über Download-Services wird
       diese Werbung umgangen. Gleichzeitig muss Google um die Musikvideos
       fürchten, die noch kostenlos und legal auf der Plattform eingestellt
       werden. Wenn die Nutzer die Musik von diesen Videos einfach herunterladen
       können, werden die Musikkonzerne eher davon Abstand nehmen, YouTube als
       Werbekanal zu nutzen.
       
       22 Jun 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.youtube-mp3.org/help-us
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Torsten Kleinz
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Urheberrecht
   DIR Schwerpunkt Urheberrecht
       
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