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       # taz.de -- Kino.to-Prozess: Haft für Kino.to-Gründer
       
       > Kino.to ist schon länger offline. Jetzt verschwindet wohl auch der
       > ehemalige Betreiber des illegalen Kinoportals vorerst von der Bildfläche:
       > Er erhält über vier Jahre Haft.
       
   IMG Bild: Rechtliche Grauzone? Dirk B.s Perspektiven sind tatsächlich grau.
       
       LEIPZIG dapd/dpa | Der Gründer und Betreiber des illegalen
       Internetfilmportals kino.to ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von vier
       Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem
       Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7
       Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit
       Werbung bei kino.to verdient hat.
       
       Die Seite hatte zu Hochzeiten 200.000 Unique User, sie war zeitweise wohl
       die beliebteste Filmplattform in Deutschland mit täglich vier Millionen
       Zugriffen. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die
       Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die
       Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. Dietmar Bluhm von der
       Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte bei seinem Plädoyer, das sogar vier
       Jahre und zehn Monate Haft vorsah: „Bei kino.to handelte es sich um die
       denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung, die wir bisher in Deutschland
       hatten.“
       
       Über die Seite waren vom Start im Januar 2009 bis zu ihrer Sperrung durch
       die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus
       im Internet erreichbar. Die Staatsanwaltschaft sprach von 1.110.543 Links
       zu urheberrechtlich geschützten Werken, die insgesamt zugänglich waren. Die
       Kammer hatte diese Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst.
       
       Dirk B. beschäftigte Programmierer, Organisatoren für die Server, die erst
       in den Niederlanden standen, dann in Russland. Mehrere andere agierten als
       Freischalter, die die Qualität der Filme sicherstellten und
       Kinderpornografie und Pornografie aussortierten. Diese Beteiligten standen
       in den vergangenen Monaten bereits teilweise vor Gericht. Der
       Chefprogrammierer wurde im April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft
       verurteilt.
       
       Dirk B. besorgte Werbung zur Finanzierung der Seite, die Nutzer nach
       Angaben der Staatsanwälte häufig auf Abzockseiten und in Abofallen führte.
       Der gelernte Fußbodenleger B. hatte nach seiner Festnahme während der
       Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es
       war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das
       Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können und wurde nun als
       strafmildernd berücksichtigt.
       
       14 Jun 2012
       
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