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       # taz.de -- CDU-Politiker schlagen vor: Ein Reförmchen des Urheberrechts
       
       > Zwei CDU-Abgeordnete haben ein Papier für eine Reform des Urheberrechts
       > vorgestellt. Sie schlagen viele kleine Schritte vor – und lehnen
       > Netzsperren ab.
       
   IMG Bild: Internetverbindungen sollen nicht durchleuchtet werden, fordern zwei Unionspolitiker.
       
       BERLIN taz | Seit Monaten wird leidenschaftlich um eine Reform des
       Urheberrechts gestritten. Die einen fordern eine Generalrevision zur
       perfekten Durchsetzung ihrer Rechte, die anderen eine ebensolche zu einer
       Neuregelung, die die Interessen der Nutzer stärker berücksichtigt.
       
       Irgendwo dazwischen haben sich nun die beiden CDU-Abgeordneten Michael
       Kretschmer und Günter Krings, beide stellvertretende Vorsitzende der
       CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag positioniert. Sie haben einen
       15-Punkte-Plan erstellt, mit dem das Urheberrecht bei den Nutzern wieder
       Akzeptanz finden soll – ohne dass man es komplett reformieren müsste.
       
       Dazu schlagen sie vor, dass das grassierende Abmahnwesen eingedämmt werden
       soll, dass kreative Neuschöpfungen auf Basis vorhandener Werke einfacher
       möglich sein sollen, dass es keine Internetsperren aber durchaus
       Warnhinweise geben soll und dass Internetprovider grundsätzlich die
       IP-Adressen und zugehörige Anschlusskennung speichern sollen, um
       Urheberrechtsverletzer ausfindig machen zu können.
       
       Zudem möchten sie die Ausnahmeregelungen im Urheberrecht überarbeiten,
       sowohl für die Privatkopie als auch für den Bereich von Wissenschaft und
       Lehre. Und auch die Portabilität soll besser werden: wenn Nutzer zum
       Beispiel ein eBook oder ein Musikstück gekauft haben, sollen sie es auf
       ihre anderen Geräte auch in Zukunft mitnehmen dürfen.
       
       ## Im Kern bleibt alles beim Alten
       
       Vieles klingt also erst einmal sehr nutzerfreundlich. Doch im Detail
       stecken hier viele Haken: so sollen viele Rechte – wie das auf Privatkopie
       und Portabilität – nur gelten, wenn der Anbieter das ermöglicht. Also
       bleibt im Kern alles beim Alten. Nur soll der Verbraucher besser informiert
       werden.
       
       Dass Warnhinweise beim Surfen die Akzeptanz des Urheberrechts erhöhen
       würden wie Krings und Kretschmer annehmen, auch wenn man die
       Leitungsüberwachung (Deep Packet Inspection) und Internetsperren
       kategorisch ausschließt, und nicht vor allem die Nutzer auf die Barrikaden
       bringen, ist keineswegs klar.
       
       Überhaupt ist fraglich, ob das Papier, das vor allem deshalb erstaunt, weil
       Günter Krings als Urheberrechts-Hardliner gilt, die Gremien der
       Bundestagsfraktion, die es nun durchlaufen soll, überlebt. Denn dass man
       den Nutzern überhaupt irgendetwas geben müsse und diese nicht einfach alle
       nur kriminelle Taugenichtse seien, davon müssen Krings und Kretschmer nun
       ihre Fraktionskollegen überzeugen – nachdem von Unionspolitikern lange Zeit
       etwas anderes behauptet wurde.
       
       Dennoch könnte der Vorschlag etwas Feuer aus der Debatte nehmen: selbst die
       Härtesten der Harten unter den Hardlinern fangen an, sich zu bewegen. Nach
       den zahlreichen Versuchen, die eine oder andere Seite politisch
       niederzumachen könnte das CDU-Papier ein positives Signal für die
       Urheberrechtsdebatte sein.
       
       12 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Falk Lüke
       
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