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       # taz.de -- Urteil gegen Neonazigruppe Sturm 34: Mit paramilitärischem Charakter
       
       > Bewährungsstrafen wegen schwerer Körperverletzung und der Bildung einer
       > kriminellen Vereinigung: Fünf Mitglieder der Kameradschaft "Sturm 34"
       > sind verurteilt worden.
       
   IMG Bild: Einer der Angeklagten im Prozess um die Neonazi-Gruppe „Sturm 34“.
       
       DRESDEN taz | Die militante sächsische Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" war
       eine kriminelle Vereinigung. Das stellte das Landgericht Dresden am Montag
       beim Urteil im Revisionsprozess gegen fünf ehemalige Rädelsführer fest.
       
       Es folgte damit dem Bundesgerichtshof, der ein erstes Dresdner Urteil aus
       dem Jahr 2008 teilweise aufgehoben hatte. Die Strafen für die fünf
       Angeklagten im Alter zwischen 24 und 34 Jahren fielen allerdings milder aus
       als im ersten Prozess. Viermal Bewährung bis zu zwei Jahren, einmal
       Geldstrafe.
       
       „Sturm 34“ wurde 2006 im mittelsächsischen Mittweida gegründet und zählte
       im Kern rund 50 Mitglieder. Die rechtsextreme Kameradschaft verübte in
       Mittweida und Umgebung zahlreiche Überfälle und setzte sich die Schaffung
       einer „national befreiten Zone“ zum Ziel.
       
       Ein reichliches Jahr später wurde sie vom sächsischen Innenministerium
       verboten. Ein erstes Urteil gegen einige Rädelsführer sah keine
       Anhaltspunkte für die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der
       Bundesgerichtshof hob deshalb dieses Urteil Ende 2009 auf. Die lange
       Verschleppung des Revisionsprozesses war unter anderem von Mittweidas
       Oberbürgermeister Matthias Damm (CDU) gerügt worden.
       
       ## Personelle Verknüpfung mit der NPD
       
       Die 4. Strafkammer des Dresdner Landgerichts unter Vorsitz von Richter
       Herbert Pröls folgte im Urteil teilweise dem Plädoyer der
       Staatsanwaltschaft. Die hatte Jugendstrafen auf Bewährung für drei
       Angeklagte gefordert. Im ersten Prozess waren noch Haftstrafen von drei und
       dreieinhalb Jahren verhängt worden.
       
       Mit einer Geldstrafe kam Matthias R. davon, dem bald Zweifel an den
       Verbrechen von „Sturm 34“ gekommen waren und der sich als Informant des
       Staatsschutzes angeboten hatte. Die Verteidiger hatten darauf verwiesen,
       dass mit Ausnahme R.s alle Angeklagten heute einer geregelten Tätigkeit
       nachgingen und teilweise Familien gegründet hätten.
       
       Breiten Raum im Urteil nahm die Begründung ein, warum „Sturm 34“ nach der
       Neudefinition des Bundesgerichtshofes doch eine kriminelle Vereinigung war.
       Die Kammer verwies auf den paramilitärischen Charakter der Kameradschaft
       und beleuchtete auch deren personelle Verknüpfung mit der rechtsextremen
       NPD, die den ideologischen Hintergrund geliefert habe.
       
       Der Rechtsextremismusexperte der sächsischen SPD-Fraktion, Henning Homann,
       nannte die Dauer des Prozesses und die an dessen Ende stehenden
       Bewährungsstrafen einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“. Ähnlich äußerten
       sich die Grünen.
       
       11 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Bartsch
       
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