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       # taz.de -- Kino.to-Gründer legt Geständnis ab: Chef-Kopierer hofft auf Strafmilderung
       
       > Der Chef des stillgelegten Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein
       > Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine
       > Strafe unter fünf Jahren liegen wird.
       
   IMG Bild: Nach dem Geständnis drohen dem Gründer von Kino.to vermutlich weniger als fünf Jahre Haft.
       
       LEIPZIG dpa | Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat
       vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von
       ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der
       39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war
       Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des
       Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer
       Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten
       liegen.
       
       Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche
       Streaming-Portal, waren rund 135.000 schwarkopierte Filme, Serien und Dokus
       erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008
       gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren
       vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen,
       dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den
       „Verlockungen erlegen“.
       
       Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum
       Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und
       nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von
       Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser
       Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee
       strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen
       Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht
       Schritt gehalten hätten.
       
       Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von
       Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein
       noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine
       große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware
       abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug
       verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das
       befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich kommende Woche fallen.
       
       6 Jun 2012
       
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