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       # taz.de -- Megaupload wehrt sich gegen US-Anklage: Dies ist nicht Amerika
       
       > Die US-Regierung macht Megaupload wegen Schwarzkopien den Prozess. Doch
       > die Anwälte des Cloud-Speicherdienstes finden, dass die US-Justiz gar
       > nicht zuständig ist.
       
   IMG Bild: Sein Anwalt ist zuversichtlich, dass die Anklage abgewiesen wird: Megaupload-Gründer Kim Dotcom.
       
       BERLIN taz/afp | Mit zwei Anträgen und heftiger Kritik wehrt sich der
       Cloud-Speicherdienst Megaupload gegen die Urheberrechtsklage der
       US-Regierung. Zwei Anträge der Anwälte der Megaupload-Macher werfen den
       US-Behörden vor, schlampig recherchiert zu haben und nicht nachweisen zu
       können, dass die Firma wissentliche kriminell handelte, wie in der Anklage
       beschrieben werde. Zudem dürfe Megaupload ohnehin nicht in den USA verklagt
       werden, da es in Hongkong registriert sei.
       
       Der Anwalt von Megaupload-Gründer Kim Dotcom, Ira Rothken, fordert nun die
       Abweisung der Klage und die Freigabe der eingefrorenen Gelder. „Wir sind
       optimistisch, dass der Fall abgelehnt wird", sagte Rothken dem Radiosender
       New Zealand. Er gehe davon aus, dass die Klage innerhalb eines Monats
       abgewiesen werde. „Wir verlangen nur, dass die US-Behörden sich an die
       Regeln halten."
       
       Auf Megaupload konnten Nutzer bis Januar Dateien hochladen und bekamen
       einen Link, über den sie diese wieder herunterladen konnten. Der Link
       konnte weiterverbreitet werden, so dass die Website sowohl für den
       persönlichen Gebrauch – etwa für Sicherheitskopien – genutzt werden konnte,
       aber auch, um Schwarzkopien von Filmen und Musikstücken zu verbreiten. Die
       US-Bundespolizei nahm die Seite im Januar vom Netz, weil sie davon ausgeht,
       dass über Megaupload zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien
       getauscht wurden. [1][Die Anklage beziffert] den entstandenen Schaden auf
       500 Millionen Dollar.
       
       Im [2][ersten Antrag argumentieren Megauploads Anwälte], dass die Firma gar
       nicht in den USA verklagt werden könne, da die Firma in den USA weder
       vertreten sei noch Büros unterhalte. „Vollständig ausländische Firmen [...]
       wie Megaupload dürfen für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ohne ihre
       Einwilligung in die Gerichtsbarkeit dieses Gerichtes gebracht werden",
       heißt es in dem Schreiben. Außerdem habe weder die Firma noch ein Vertreter
       eine Vorladung bekommen, was aber von der Strafprozessordnung vorgesehen
       sei – dies habe die US-Regierung sogar in einer Anhörung vom April vor
       Gericht zugegeben.
       
       ## Keine Belege für die Anklage
       
       Im [3][zweiten Antrag werfen die Anwälte] der US-Regierung vor, davon
       auszugehen, dass die Macher von Megaupload unrechtmäßig gehandelt hätten,
       ohne dafür Beweise zu liefern. Die Anklage gehe davon aus, dass sie
       wissentlich und absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen hätten, könne
       aber keine einziges Gespräch oder Dokument vorweisen, um zu belegen, dass
       absichtlich Gesetze gebrochen wurden.
       
       Im Schreiben fordern sie, dass die eingefrorenen Gelder von Megaupload
       wieder freigegeben werden. Die Anklageschrift gebe an, dass die Firma mehr
       als 175 Millionen Dollar verdient habe und fordere, dass mindestens so viel
       Geld abgeschöpft werden müssten. Damit werde aber angenommen, „dass
       Megaupload niemals einen einzigen Penny verdiente, der unter US-Recht
       nichtkriminell war – beispielsweise aus nichtverletzender Nutzung des
       Dienstes oder aus verletzender Nutzung, die aber außerhalb der USA
       stattfand". Es sei deshalb unrechtmäßig der Firma ihre gesamten Ge lder zu
       entziehen, so dass sie derzeit nicht einmal ihre Anwälte bezahlen könne.
       
       Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom wurde im Januar in Neuseeland
       festgenommen, aber wieder auf Kaution freigelassen. Mitte August soll ein
       neuseeländisches Gericht entscheiden, ob Dotcom an die USA ausgeliefert
       wird.
       
       2 Jun 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.justice.gov/opa/pr/2012/January/12-crm-074.html
   DIR [2] http://www.archive.org/download/gov.uscourts.vaed.275313/gov.uscourts.vaed.275313.96.1.pdf
   DIR [3] http://www.archive.org/download/gov.uscourts.vaed.275313/gov.uscourts.vaed.275313.96.2.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lalon Sander
       
       ## TAGS
       
   DIR Megaupload
   DIR Schwerpunkt Urheberrecht
       
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