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       # taz.de -- Konzept zum Betreuungsgeld: Sogar Minister nörgeln jetzt
       
       > Aus dem Finanz-, Justiz- und Verkehrsministerium kommt Kritik am Konzept
       > zum Betreuungsgeld. Der Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld müsse
       > verhindert werden.
       
   IMG Bild: Sogar Peter Ramsauer von der CSU ist nicht zufrieden mit Schröders Konzept.
       
       BERLIN dpa | Mehrere Minister haben teils erhebliche Bedenken gegen den von
       Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zum
       Betreuungsgeld angemeldet. In einer Stellungnahme, die der Zeitung Die Welt
       (Freitag) vorliegt, pocht das Finanzministerium darauf, die neue
       Geldleistung erst ab August 2013 zu gewähren und nicht wie von Schröder
       geplant schon zum Jahresbeginn. Außerdem müsse der gleichzeitige Bezug von
       Elterngeld und Betreuungsgeld verhindert werden.
       
       Auch das FDP-geführte Bundesjustizministerium sieht Probleme bei der
       geplanten Stichtagsregelung für den Start des Gesetzes, wie aus der
       Stellungnahme des Hauses von Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor.
       
       Laut Schröders Entwurf soll das Betreuungsgeld ab 1. Januar 2013 zunächst
       nur für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt werden. Erst ein Jahr später
       werden auch die Kinder im dritten Lebensjahr einbezogen. Das
       Justizministerium erwünscht dazu eine „sachliche Rechtfertigung“, weshalb
       ein Großteil der Eltern von Ein- bis Dreijährigen, „die ihre Kinder im
       Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht in öffentlichen
       Einrichtungen betreuen lassen, keine Leistungen erhalten soll“.
       
       Das Ressort von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert der Welt
       zufolge Auskunft darüber, wie Schröder sicherstellen will, dass nur
       diejenigen Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihr Kleinkind nicht in
       eine Kindertagesstätte geben. Kritisiert wird zudem die geplante
       Härtefallregelung. So soll das Betreuungsgeld auch dann gewährt werden,
       wenn vorübergehend - etwa wegen Krankheit der Mutter - ein Krippenplatz in
       Anspruch genommen wird.
       
       Das Justizministerium fordert, dass „hinreichend gewichtige Sachgründe“ für
       die unterschiedliche Behandlung von Eltern dargelegt werden müssen.
       Verwiesen wird darauf, dass Eltern, die ihre Kinder in öffentlich
       geförderten Einrichtungen betreuen lassen, kein Betreuungsgeld erhalten
       sollen. Demgegenüber sollten Eltern, die ihre Kinder privat betreuen
       lassen, die Leistung bekommen, auch wenn sie voll erwerbstätig sind, wird
       unter anderem in der Stellungnahme des Justizministeriums moniert.
       
       Überraschend macht auch der CSU-Politiker Peter Ramsauer Vorbehalte
       geltend, obwohl das Betreuungsgeld vor allem ein Projekt seiner Partei ist.
       „Wenn es zu Umschichtungen im Haushalt kommen sollte, könnte das Wohngeld
       in unserem Etat betroffen sein“, sagte eine Sprecherin des Bau- und
       Verkehrsministeriums Spiegel Online. Ramsauers Sprecher Sebastian Rudolph
       sagte der Berliner Zeitung (Freitag): „Der Minister steht voll und ganz
       hinter dem Betreuungsgeld.“ Es könne aber nicht sein, dass das Bau- und
       Verkehrsministerium allein höhere Kosten zu tragen habe, ohne dafür eine
       Kompensation zu erhalten.
       
       Der Gesetzentwurf befindet sich seit Wochenbeginn in der Ressortabstimmung.
       Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett grünes Licht geben. Für das
       Projekt sind 2013 rund 400 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden
       Aufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erwartet.
       
       1 Jun 2012
       
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