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       # taz.de -- Diskriminierende Bezahlung: SPD will Löhne offen legen
       
       > Die SPD will die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gesetzlich
       > herstellen – mit einem Bußgeld. Frauenministerin Kristina Schröder (CDU)
       > findet das zu bürokratisch.
       
   IMG Bild: Psychische Anforderungen: Schon in den Jobbeschreibungen beginnt die Lohnungleichheit.
       
       BERLIN taz | Die SPD möchte der deutschen Lohnlücke mit einem Gesetz zu
       Leibe rücken. Die Differenz von Frauen- und Männerlöhnen ist mit 23 Prozent
       die drittgrößte in Europa. Sie ergibt sich zum Teil aus der Berufswahl, der
       Arbeitszeit und den Berufsunterbrechungen von Frauen. Auch dass sie nicht
       in höhere Posten aufsteigen, drückt die Lohnsumme.
       
       Allerdings sind auch die Gehaltssysteme in den Betrieben oft
       diskriminierend: Da wird die Tätigkeit eines Technikers ausführlich
       dargestellt, was einen recht hohen Lohn zur Folge hat, der komplexe Job
       einer Altenpflegerin aber nur mit wenigen Sätzen beschrieben, wobei
       psychische Anforderungen etwa überhaupt nicht erfasst werden.
       
       Gegen solche versteckten Diskriminierungen möchte die SPD mit einem
       „Entgeltgleichheitsgesetz“ vorgehen. Es sieht vor, dass alle Betriebe mit
       mehr als 15 Beschäftigten regelmäßig einen anonymisierten Bericht über die
       Entgeltstruktur abgeben. Der wird von der Antidiskriminierungsstelle (ADS)
       geprüft und eventuelle schiefe Bewertungen werden moniert. Der Betrieb muss
       dann das Gehalt der diskriminierten Gruppe anheben. Dabei gibt es
       Übergangsfristen. Wer den Bericht nicht oder fehlerhaft abgibt, muss mit
       einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen, schlägt die SPD-Fraktion
       vor.
       
       Auch in Tarifverträgen können sich Diskriminierungen verstecken, weil
       typische Frauenberufe in der Regel dort ebenfalls nicht mit all ihren
       Anforderungen erfasst werden. Die Beschäftigten in tarifgebundenen
       Betrieben können ebenfalls die ADS anrufen und auf der Grundlage von deren
       Expertise auch das Arbeitsgericht anrufen, das die Erhöhung des Tarifs ab
       sofort verfügen kann. In den nächsten Tarifverhandlungen müssen dann
       diskriminierungsfreie Eingruppierungen vereinbart werden.
       
       ## Im Bundestag ohne Chance
       
       „Seit 101 Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf gleiche Bezahlung. Diese
       Forderung wird mit dem Entgeltgleichheitsgesetz für Frauen in 190.000
       Betrieben der Privatwirtschaft und Dienststellen der öffentlichen
       Verwaltung endlich eingelöst“, so die frauenpolitische Sprecherin der
       SPD-Fraktion, Caren Marks.
       
       Das Gesetz hat im Moment im Bundestag keine Chance, weil die Koalition von
       einem solchen „Bürokratiemonster“ nichts wissen will. Frauenministerin
       Kristina Schröder (CDU) hat statt eines Gesetzes eine freiwillige
       Überprüfung von Firmen mit dem Messverfahren Logib-D ermöglicht.
       
       Das Instrument kann aber ungerechte Eingruppierungen nicht messen und wird
       deshalb von der SPD und den Gewerkschaften abgelehnt. Auch EU-rechtlichen
       Vorgaben entspricht es nicht.
       
       25 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heide Oestreich
       
       ## TAGS
       
   DIR Lohnlücke
       
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