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       # taz.de -- Kartellverfahren gegen Apple: Keine Gnade für Mauschler
       
       > Die US-Justiz hält am Verfahren gegen Apple wegen Preisabsprachen im
       > E-Book-Bereich fest. Die Argumente gegen das Amazon-Monopol haben nicht
       > überzeugt.
       
   IMG Bild: Apple und fünf Buchverlagen wird vorgeworfen, sich bei Einführung des iPads abgesprochen und die Preise für elektronische Bücher angehoben zu haben.
       
       NEW YORK rtr/taz | Apple muss sich zusammen mit fünf Buchverlagen wegen
       Preisabsprachen im E-Book-Geschäft vor Gericht verantworten. US-Richterin
       Denise Cote lehnte nun einen gemeinsamen Antrag des iPhone- und
       iPad-Herstellers und der anderen betroffenen Unternehmen ab, die
       vergangenen Monat eingegangene Sammelklage fallen zu lassen.
       
       Cote begründete ihre Entscheidung damit, dass - sollten sich die Vorwürfe
       bewahrheiten - die Parteien gegen das Gesetz verstoßen hätten. Die
       Angeklagten sind beschuldigt, sich vor zwei Jahren bei Einführung des iPads
       abgesprochen und die Preise für elektronische Bücher angehoben zu haben.
       
       Das Justizministeriums wirft Apple und den Verlagen vor, sich mit diesem
       Kartell widerrechtlich gegen die Dominanz von Amazon auf dem E-Book-Markt
       zusammen getan zu haben. Der Klageschrift zufolge stiegen die Preise Anfang
       2010 innerhalb von drei Tagen um durchschnittlich zwei bis drei Dollar.
       
       Nach Angaben des Justizministeriums soll es folgenden Deal gegeben haben:
       Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise ihrer Titel
       selbst festlegen, soll Apple pro verkauftem elektronischem Buch 30 Prozent
       Gewinnanteil erhalten haben. Allein das sehen Experten schon als
       gravierenden Eingriff in den Wettbewerb.
       
       ## Apple diktiert Preise
       
       Doch für noch gravierender hält Thomas Hoeren, Professor für
       Wirtschaftsrecht an der Universität eine andere Vertragsklausel, die Apple
       den Verlagen mutmaßlich aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen
       Händler ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple - wodurch auch
       Amazon und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen
       verzichten mussten.
       
       Solche Regelungen nach dem so genannten Meistbegünstigungsprinzip sind Teil
       des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation und legen normalerweise fest,
       dass Staaten bei der Auftragsvergabe nicht nationale Unternehmen bevorzugen
       dürfen. Privaten sind solche Gleichbehandlungsregelungen allerdings
       verboten. „Sie sind in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich
       machen kann und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren.
       
       Die Betroffenen bezeichnen hingegen die Vorwürfe als unplausibel. Nach den
       angeblichen Absprachen seien die Preise im E-Book-Sektor unterschiedlicher
       geworden und nicht einheitlicher. Während in Deutschland eine gesetzliche
       Preisbindung für den Buchmarkt gilt, halten die USA die Freiheit des
       Marktes hoch. Da englischsprachige Literatur viel weniger an die jeweilige
       Nation gebunden ist und eher einen Weltmarkt bedient, gilt es keine
       Kleinverlage und Händler in der nationalen Buchbranche zu protegieren.
       
       Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden,
       wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten. Mit dieser
       Begründung hatte der Geschäftsführer der involvierten Holtzbrinck-Tochter
       Macmillan, John Sargent, im April einen Vergleich mit dem Justizministerium
       abgelehnt: Im Gegensatz zu den Verlagen Hachette, HarperCollins und Simon &
       Schuster, die einlenkten, wolle er nicht die Rückkehr des Amazon-Monopols -
       auch um der Autoren Willen.
       
       ## Preisbindung schützt Autoren nicht unbedingt
       
       Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes
       nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei
       naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum
       noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die
       Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen - so steigern sie ihre
       Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die
       Verlage die Preissenkung weitergeben.
       
       Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen
       Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich
       festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger
       und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller,
       die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin
       eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher
       unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle
       Anbieter kreativ werden müssen.“
       
       Apple sowie die beiden Verlage Penguin und Macmillan wollen das nicht
       wahrhaben. Seit vergangenem Monat verteidigen sie sich nun vor Gericht.
       Nach einer ersten Niederlage diese Woche findet die nächste Anhörung am 22.
       Juni statt.
       
       16 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Karen Grass
       
       ## TAGS
       
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